Grasleben. Anfang Juli sollte vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig die mündliche Verhandlung in der Fördermittelstreitigkeit zwischen der Samtgemeinde Grasleben und dem Amt für regionale Landesentwicklung (ARL) stattfinden. Gegenstand war die Kürzung einer zugesagten Landesförderung um satte 25.000 Euro für den Bau eines Minispielfeldes aufgrund vermeintlicher Formfehler in der Ausschreibung. Wie die Samtgemeinde Grasleben in einer Pressemeldung berichtet, kam es nun doch anders.
Nach vier Jahren Auseinandersetzung, die sich laut Samtgemeindebürgermeister Gero Janze wie ein Kampf „David gegen Goliath“ anfühlten, kam Ende Juni plötzlich die völlig überraschende Kehrtwende: Das ARL habe einen angepassten Widerrufsbescheid erlassen und um Erledigung des Rechtsstreites gebeten. Die auszahlbare Fördermittelsumme wurde somit auf die ursprünglich zugesagten 100.000 Euro festgesetzt.
Fall neu bewertet
Laut Samtgemeinde sei der Fall vom Amt für regionale Landesentwicklung im Mai dieses Jahres neu bewertet worden. Dort halte man zwar an der Feststellung von Vergabefehlern fest, komme aber insgesamt zu einer neuen Einschätzung. "Nach interner Prüfung und nochmaliger Durchsicht könne ein Schaden für den EU-Haushalt nicht kausal nachgewiesen werden", wird das Landesamt in der Pressemitteilung zitiert. Warum man sich diesen einen Satz erst nach vier Jahren und ganz immensen Kosten für alle Beteiligten abringen konnte, bleibt wohl – so die Einschätzung in Grasleben – ein dauerhaftes Geheimnis der Beamten in Braunschweig.