Helmstedt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision eines Mannes aus Helmstedt, als unbegründet verworfen. Er wurde damit rechtskräftig zum Mord an seiner Frau verurteilt. Das teilte das Landesgericht Braunschweig in einer Presseinformation mit.
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Die Anklage warf dem damals 37-Jährigen vor, seine Ehefrau im Schlafzimmer der gemeinsamen Wohnung in Helmstedt mit zahlreichen Messerstichen getötet zu haben. Er habe sein Leben zukünftig mit einer anderen Partnerin verbringen wollen, aus finanziellen Gründen jedoch keine Scheidung gewollt.
Urteil rechtskräftig
Die 9. Strafkammer hat den Angeklagten nach elf Verhandlungstagen in der Zeit vom Juni bis September 2021 am 3. September ausschließlich aufgrund von Indizien wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Angeklagte hatte hiergegen in vollem Umfang Revision, mit dem Ziel eines Freispruchs, eingelegt. Die eingelegte Revision ist erfolglos geblieben und vom BGH verworfen worden. Damit ist auch dieses Urteil der 9. Strafkammer rechtskräftig.
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