Verwaltung versendet die Abfallgebührenbescheide

Der Landkreis Helmstedt gibt Hinweise zur Bearbeitung.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Helmstedt. Der Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz des Landkreises Helmstedt macht jetzt in einer Pressemitteilung darauf aufmerksam, dass in diesen Tagen die Bescheide über die Abfallentsorgungsgebühren versendet werden. Den jeweiligen Grundstückseigentümern gehen hierbei die Jahresendabrechnung 2025 und die Jahresvorausveranlagung 2026 zu.



Beide Bescheide werden zusammen in einem Umschlag versendet. Wie auch bei früheren Endabrechnungen wird für 2025 davon ausgegangen, dass alle festgelegten Abschlagszahlungen rechtzeitig beglichen wurden. Diese Annahme ist wichtig, denn nur so wird ein Minderungsbetrag im Bescheid als erstattungsfähiges Guthaben angezeigt, während eine Nachforderung die tatsächliche Summe ist, die für das Jahr 2025 nachzuzahlen ist.

Überweisungen erfolgen nur auf Bankkonten


Die Überweisung eines Guthabens erfolgt ausnahmslos auf ein Bankkonto voraussichtlich Anfang Februar. Dafür ist entweder ein SEPA-Lastschriftverfahren oder eine Bankverbindung nötig.

Der Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz bittet zu berücksichtigen, dass aufgrund der Änderung der
Landesgesetzgebung das Widerspruchsverfahren schon vor Jahren abgeschafft wurde und sofort Klage erhoben werden müsste. Sollten
offensichtliche Unrichtigkeiten (beispielsweise falsche Tonnenzahl) im Abgabenbescheid festgestellt werden, wird gebeten, sich an die im
Bescheid angegebene Sachbearbeiterin zu wenden.

Hierzu können auch Anfragen bzw. Mitteilungen unter der E-Mail-Adresse hausmuellentsorgung@landkreis-helmstedt.de an den Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz gesendet werden. Derartige Mitteilungen haben allerdings keine Auswirkungen auf den Ablauf der Rechtsbehelfsfrist.

Bei Fragen zu Zahlungsvorgängen (zum Beispiel Einzahlungen, Rückstände, Mahnungen) stehen Mitarbeiter des Geschäftsbereiches Finanzen unter 05351/1211130 und 05351/1211230 zur Verfügung. Fragen zur Guthaben-Rückerstattung und Rücklastschriftgebühren werden unter 05351/121-1232 beantwortet. Bei Fragen zur Veranlagung (Eigentümer, Behälterbestand, Leerungsdaten) gelte es, die zuständige Sachbearbeiterin unter der im Bescheid angegebenen Telefonnummer anzurufen.

Die Verwaltung erklärt im Vorfeld, dass es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung der Anträge kommen kann. Grund sei eine Umstellung auf eine neue Veranlagungssoftware.