Vogelpest: Gute Nachrichten für Tierhalter

Seit dem Herbst gilt im Landkreis Helmstedt eine Stallpflicht für Geflügel. Doch nun gibt es eine gute Nachricht.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Helmstedt. Die Ende Oktober angeordnete Stallpflicht für gehaltenes Geflügel wird aufgehoben. Darüber informiert der Landrat in einer Allgemeinverfügung.



Die Aufstallungspflicht war im Herbst als Schutzmaßnahme gegen die Aviäre Influenza erlassen worden, nachdem am 27. Oktober der erste Nachweis der Krankheit bei einem Kranich im Gebiet des Landkreises Helmstedt amtlich bestätigt worden war. Auch in nahezu allen angrenzenden ·Nachbarlandkreisen war der Ausbruch der Geflügelpest damals bestätigt worden. Tierhalter, die mehr als 50 Stück Geflügel halten, mussten diese fortan ausschließlich in geschlossenen Ställen halten, Geflügelausstellungen oder Veranstaltungen ähnlicher Art wurden untersagt.

Ab dann endet die Stallpflicht


Wie es in der am heutigen Donnerstag erlassenen neuen Allgemeinverfügung heißt, werden die Stallpflicht und alle anderen Schutzmaßnahmen am Tag nach ihrer Bekanntmachung, also ab dem morgigen Freitag, aufgehoben.