Helmstedt. Am 17. Oktober wird der Seniorenbeirat für die Stadt Helmstedt mit der ehemaligen Gemeinde Büddenstedt gewählt. Er wird für die Dauer der gesetzlich bestimmten Wahlperiode des Rates der Stadt Helmstedt bis 31.10.2021 gewählt und besteht aus höchstens 11 Mitgliedern, von denen wenigstens 3 Mitglieder aus den Gemeindeteilen der ehemaligen Gemeinde Büddenstedt gewählt werden sollen.
Als Seniorinnen und Senioren gelten alle Einwohnerinnen und Einwohner, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Der Seniorenbeirat vertritt selbständig die Belange aller Helmstedter Seniorinnen und Senioren gegenüber dem Rat und der Verwaltung der Stadt Helmstedt.
Die Wahl der Mitglieder des Seniorenbeirates erfolgt durch Delegierte aus ihrer Mitte. Aufgerufen sind alle Altenkreise von ortsansässigen Wohlfahrtsverbänden, Kirchengemeinden, Vereinen und solchen Organisationen, die sich regelmäßig treffen und deren Veranstaltungen von mindestens 20 Seniorinnen / Senioren besucht werden, Delegierte zu benennen. Auch Einzelpersonen, die sich in der Seniorenarbeit engagieren möchten, können mit Unterstützung von mindestens 20 Seniorinnen / Senioren als Delegierte fungieren. Entsprechende Unterschriftenlisten sind bei der Stadt Helmstedt im Zimmer KU 03 (Sockelgeschoss Rathaus) vormittags von 9 Uhr bis 12 Uhr erhältlich. Die Benennung der Delegierten ist nur innerhalb eines Monats zulässig.
Als Delegierte / Delegierter kann nur tätig werden, wer am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens einem halben Jahr mit 1. Wohnsitz in der Stadt Helmstedt oder der ehemaligen Gemeinde Büddenstedt gemeldet ist und nicht Mitglied des Rates oder eines Ausschusses der Stadt Helmstedt oder Bediensteter der Stadt Helmstedt ist und nicht unter die Einschränkungen des § 49 Abs. 2 NKomVG (Wählbarkeit) fällt.
Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Helmstedt steht an
In Helmstedt soll am 17. Oktober der Seniorenbeirat gewählt werden. Symbolfoto: Christoph Böttcher | Foto: Christoph Böttcher