Wahl des Seniorenbeirates der Stadt steht an

Interessierte können sich aufstellen lassen, doch müssen einige Bedingungen erfüllen.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: pixabay

Helmstedt. Am 9. Mai wird der Seniorenbeirat für die Stadt Helmstedt gewählt. Er wird für die Dauer der gesetzlich bestimmten Wahlperiode des Rates der Stadt Helmstedt bis zum 31. Oktober 2026 gewählt und besteht aus höchstens 11 Mitgliedern, von denen wenigstens drei Mitglieder aus den Gemeindeteilen der ehemaligen Gemeinde Büddenstedt gewählt werden sollen. Das geht aus einer Pressemitteilung der Stadt hervor.


Als Senioren gelten alle Einwohner, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Der Seniorenbeirat vertritt selbständig die Belange aller Helmstedter Senioren gegenüber dem Rat und der Verwaltung der Stadt. Die Wahl der Mitglieder erfolgt durch Delegierte. Aufgerufen sind alle Altenkreise von ortsansässigen Wohlfahrtsverbänden, Vereinen, Kirchengemeinden und solcher Organisationen, die sich regelmäßig treffen und deren Veranstaltungen bis zum Beginn der pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen von mindestens 20 Senioren besucht wurden, Delegierte zu benennen.


Auch Einzelpersonen, die sich in der Seniorenarbeit engagieren möchten, können mit Unterstützung von mindestens 20 Senioren als Delegierte fungieren. Entsprechende Unterschriftenlisten sind bei der Stadt Helmstedt im Zimmer KU 03 zu den üblichen Öffnungszeiten erhältlich. Die Benennung der Delegierten ist innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung beziehungsweise Zustellung der Schreiben zulässig. Als Delegierter kann nur tätig werden, wer am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens einem halben Jahr mit Hauptwohnsitz in der Helmstedt gemeldet ist und nicht Mitglied des Rates oder eines Ausschusses der Stadt Helmstedt oder Bediensteter der Stadt ist und nicht unter die Einschränkungen des Paragraphen 49 Absatz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes fällt.