Warum ein Ausflug nach Sachsen-Anhalt teuer werden kann - Landtagsabgeordnete klärt auf

Das Land Sachsen-Anhalt hat andere Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erlassen als Niedersachsen - Eine Einreise zum Einkaufen ist erlaubt, für andere Zwecke droht jedoch ein Bußgeld.

Die Helmstedter Landtagsabgeordnete erklärt, was es bei einem Ausflug ins benachbarte Bundesland aktuell zu beachten gilt.
Die Helmstedter Landtagsabgeordnete erklärt, was es bei einem Ausflug ins benachbarte Bundesland aktuell zu beachten gilt. | Foto: Wahlkreisbüro Veronika Koch MdL

Helmstedt. „Einkaufen zum Zwecke der Daseinsvorsorge stellt für Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Helmstedt im benachbarten Bördekreis keinen Verstoß gegen die aktuell geltenden Landesverordnungen von Niedersachsen und Sachsen-Anhalt dar und ist damit grundsätzlich nicht bußgeldbewährt. Anders zu beurteilen sei es jedoch, wenn ein Shoppingausflug nach Magdeburg oder ein Besuch im Zoo unternommen wird.“ Denn hierfür können durchaus Bußgelder erhoben werden und tatsächlich würden entsprechende Kontrollen erfolgen. Dies stellte die Helmstedter Landtagsabgeordnete Veronika Koch in einer Presseerklärung klar, nachdem sie zahlreiche Nachfragen von Mitbürgerinnen und Mitbürger in den letzten Tagen erreicht hatten.


Es sei Ausdruck des Föderalismus, dass die Bundesländer eigenständige Regelungen treffen können. Dass es hierdurch gerade am Rande der Landesgrenze zu unterschiedlichen Regelungen komme, sei unglücklich, aber nicht immer vermeidbar. So sind nach der Verordnung Sachsen-Anhalt Reisen aus touristischem Anlass in das Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt untersagt. Dies gilt auch für Reisen, die zu Freizeitzwecken, zu Fortbildungszwecken oder zur Entgegennahme von vermeidbaren oder aufschiebbaren Maßnahmen der medizinischen Versorgung, Vorsorge oder Rehabilitation unternommen werden.

Nach enger Abstimmung mit den Behörden im Bördekreis werde klargestellt, dass Einkäufe zum Zwecke der Daseinsvorsorge von diesem Verbot ausdrücklich nicht erfasst seien. Gleichzeitig mahnt Koch jedoch: „Die Landesverordnungen verfolgen den Zweck der Kontaktvermeidung und der Nachvollziehbarkeit von möglichen Infektionsketten. Auch wenn die Zahlen der Neuinfektionen zuletzt zurückgingen, sind wir noch mitten in der Pandemie. Daher bitte ich alle, weiterhin die hygienischen Vorsichtsmaßnahmen zu beachten.“


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