Wendhausen. Die Gemeinde möchte den Bereich des Unterdorfs sowie der nördlichen Hauptstraße der Ortschaft Wendhausen planungsrechtlich überplanen. Dazu sollen die Bebauungspläne „Im Unterdorf Wendhausen“ und „Hauptstraße Nord Wendhausen“ jeweils mit einer örtlichen Bauvorschrift aufgestellt werden. Das hat der Verwaltungsausschuss jetzt beschlossen. Die Bekanntmachungen der Aufstellung sind jetzt auf der Internetseite der Gemeinde Lehre und in den Bekanntmachungstafeln zu finden und somit gemäß Baugesetzbuch der Öffentlichkeit bekanntgemacht. Zwei neue Bekanntmachungen sind jetzt auf der Internetseite der Gemeinde Lehre zu finden und somit gemäß Baugesetzbuch der Öffentlichkeit bekanntgemacht: Es geht um die Bebauungspläne für die Bereiche „Im Unterdorf Wendhausen“ und „Hauptstraße Nord Wendhausen“, die der Verwaltungsausschuss jetzt beschlossen hat. Dies teilt die Gemeinde Lehre mit.
Unterdorf: Die Gemeinde Lehre möchte durch die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Plangebiets gewährleisten. Eine Steuerung der städtebaulichen Entwicklung sei insbesondere zum Schutz dieses historischen Ortskerns von Wendhausen erforderlich. Das Gebiet sei von Fachwerk- und Backsteingebäuden sowie der alten Kirche geprägt. Dieses Ortsbild gelte es zu erhalten, indem die städtebauliche Entwicklung durch einen Bebauungsplan gelenkt werde.
Hauptstraße: Die Gemeinde Lehre möchte durch die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Plangebiets gewährleisten. Eine Steuerung der städtebaulichen Entwicklung sei insbesondere deshalb erforderlich, weil sich das Plangebiet in einem historischen Bereich der Ortschaft, der durch das Wasserschloss und alte Fachwerk- und Backsteingebäude geprägt sei, befindet.
Jeweils solle auch die Entstehung von städtebaulichen Missständen verhindert werden, wie sie zum Beispiel durch eine unerwünschte Nachnutzung, eine zu starke Nachverdichtung oder auch moderne Architektur entstehen können. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Lehre stelle die betroffenen Flächen als gemischte Baufläche dar, sodass die Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.
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