Helmstedt. Seit März 2017 besteht die Möglichkeit, alternativ zu den einmaligen Straßenausbaubeiträgen von den Bürgern auch wiederkehrende Beiträge zu erheben. Einen aktuellen Sachstandsbericht zu dieser Option gibt die Verwaltung im städtischen Bau- und Umweltausschusses am 24. April. Demnach sei die Einführung mit einem großen Verwaltungsaufwand verbunden.
Grundvoraussetzung für die Einführung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge sei die Einteilung einer Stadt in einzelne, abgrenzbare Gebietsteile. In Helmstedt gebe es sieben Ortsteile (Emmerstedt, Barmke, Bad Helmstedt, Büddenstedt, Reinsdorf, Offleben, Hohnsleben). Davon sei zumindest Emmerstedt so inhomogen, dass es in mindestens drei Abrechnungseinheiten zerfalle (Ortskern, Windmühlenberg, Gewerbegebiete). Je nach Rechtsauffassung käme entweder ein einziges weiteres Abrechnungsgebiet „Kernstadt" oder zirka zehn Stadteile/Baugebiete/Gewerbegebiete in der Kernstadt hinzu. Insgesamt müsse man also von elf bis 20 Abrechnungsgebieten ausgehen. Grundstücke im unbeplanten Außenbereich würden keinem Gebiet zugeschlagen, sondern unterlägen weiterhin der Einzelveranlagung.
Für jedes Grundstück innerhalb der betrachteten Gebiete müsste Grundstücksgröße, Eigentumsverhältnisse sowie Art und Maß einer möglichen Nutzung erfasst werden. Diese Daten müssten laufend aktualisiert werden.
"Verschonung" ist möglich
Aus jedem Abrechnungsgebiet seien temporär jeweils diejenigen Grundstücke herauszutrennen, für die Ausnahmetatbestände („Verschonung") gefunden werden könnten. Das beträfe hauptsächlich Grundstücke an Straßen, die innerhalb der letzten 20 Jahre ausbau- oder erschließungsbeitragspflichtig saniert oder neu gebaut wurden sowie Grundstücke innerhalb eines Sanierungsgebietes, für die andere Finanzierungsoptionen gegolten haben oder gelten werden. Der „Verschonungsanteil" würde zusätzlich auf die verbleibenden Grundstücke umgelegt.
Für jedes Abrechnungsgebiet sei ein individueller Gemeindeanteil (in der Regel zwischen 15 und 25 Prozent) herzuleiten, abhängig davon, wie in dem jeweiligen Gebiet das Verhältnis von Durchgangsverkehr zu Anliegerverkehr ist. Anschließend sei für jedes Abrechnungsgebiet ein verbindliches Fünfjahresprogramm der zu sanierenden Straßen aufzustellen. Die in der Vergangenheit immer stärker gelebte Flexibilisierung der Prioritätenliste würde regelmäßig zu einer rückwirkenden Nachberechnung führen.
Vorlaufzeit von ein- bis zwei Jahren
"Der Verwaltungsaufwand für die Einführung und laufende Fortschreibung dieses Systems übersteigt den derzeit erforderlichen Aufwand für die Erhebung einmaliger Beiträge um ein Vielfaches", so die Verwaltung zusammenfassend. Allein die Erfassung sämtlicher Grundstücke erfordere eine Vorlaufzeit von ein bis zwei Jahren und sei aus dem laufenden Betrieb heraus nicht zu leisten. Das System müsse zudem ständig aktualisiert werden.
Ein weiterer Unsicherheitsfaktor sei das hohe Prozessrisiko, da sowohl die Komplexität als auch die Zahl der Betroffenen um ein Vielfaches steige und es nach wie vor "Begünstigte" und "Benachteiligte" gebe. Viele andere Kommunen hätten aus diesen Gründen von der Einführung wiederkehrender Beiträge Abstand genommen.
Externe Sachverständige?
Bei Bedarf sollen in der Diskussion für die Stadt Helmstedt externe Sachverständige hinzugezogen werden.
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