Hilfe vom Staat: So kann das Lastenrad finanziert werden

In Teil 4 unserer Serie zum Thema Lastenrad, gibt regionalHeute.de einen Überblick über verschiedene Förderungsmöglichkeiten in unserer Region.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Region. Ein Lastenrad ist mit um die 3.000 Euro Anschaffungskosten nicht gerade günstig. Es gibt für Privatpersonen, aber auch Gewerbe, jedoch mehrere Möglichkeiten, von staatlicher Seite Unterstützung beim Tragen der Kosten zu beantragen. Im Folgenden gibt regionalHeute.de einen Überblick über mögliche Förderungen.


Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert seit 2021, mit einer teilweisen Erstattung des Kaufpreises von bis zu 2.500 Euro, die Anschaffung gewerblicher E-Lastenfahrräder. Das BAFA fördert dabei Maßnahmen, mit denen nach Erlass des Zuwendungsbescheides begonnen wird. Die Förderung beträgt 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung und der Bewilligungszeitraum beträgt zwölf Monate. Das Modell muss eine Nutzlast von mindestens 120 Kilo aufweisen. Es gibt keine Vorgaben zum Mindest-Transportvolumen, jedoch müssen die geförderten E-Lastenfahrräder mehr Volumen aufnehmen können als ein normales Fahrrad. Von der Förderung sind Privatpersonen ausgeschlossen, aber rechtsfähige Vereine und Verbände sind befähigt.


Auch auf Landes- und Kommunalebenen existieren Förderungsmöglichkeiten. Die NBank bietet für Privathaushalte, natürliche und juristische Personen, die ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben, eine Kaufprämie an. Dafür sei eine Registrierung im Kundenportal der NBank nötig. Antragsberechtigt sind auch Unternehmen, Körperschaften, Vereine oder Stiftungen die ihren Hauptsitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in Niedersachsen haben

. Bei Verleihanbietern werden bei maximal zehn Lastenrädern pro natürlicher oder juristischer Person gefördert. Kommunale Gebietskörperschaften müssen pro Förderung mindestens drei Lastenräder beantragen.

Symbolbild.
Symbolbild. Foto: Martin Laumeyer


Das gesamte Fördervolumen seitens des Niedersächsischen Verkehrsministeriums beträgt 700.000 Euro. E-Lastenfahrräder werden mit bis zu 800 Euro und Lastenfahrräder ohne elektronische Antriebsunterstützung mit bis zu 400 Euro in der Anschaffung gefördert. Dabei muss die Mindestzuladung ohne Fahrer 40 Kilogramm betragen. Lastenräder, die nur für den Personentransport oder als Verkaufsfläche gedacht sind, werden jedoch nicht gefördert. Auch Zubehörteile und Nachrüstungen sind in diesem Rahmen nicht förderfähig. Ein Antrag muss bis spätestens zum 31. Dezember online sowie postalisch vorliegen. Auch hier ist der Beginn der Maßnahme erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides nötig. Der entsprechende Verwendungsnachweis muss innerhalb von drei Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums, also neun Monate nach Erteilung des Förderbescheids, der NBank vorgelegt werden.

Braunschweig fördert als einzige Kommune


Als einzige Kommune oder Stadt in unserer Region fördert die Stadt Braunschweig den Erwerb von Lastenrädern. Die Anträge auf Förderungen können jedoch erst bewilligt beziehungsweise ausgezahlt werden, sobald der städtische Haushalt 2021 rechtskräftig ist. Erst dann erhalten die Antragsteller eine positive Rückmeldung und das nur, solange der Vorrat reicht.

"Das Interesse am Transport von Lasten mit Fahrrädern ist in den letzten Jahren gestiegen. Mit Muskelkraft betriebene Lastenräder bieten ebenso wie Lastenpedelecs die Chance auf eine umweltschonende, lärmreduzierte und platzsparende Mobilität in Städten hinzuwirken", so die Stadt auf ihrer Internetseite.


Dabei können Fahrräder gefördert werden, wenn sie konform zur Straßenverkehrsordnung sind. Darüber hinaus müssen sie zulassungs- und versicherungsfrei sein. Bei E-Lastenräder gilt dabei eine Maximalgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h. Die Nettoanschaffungskosten werden, entsprechend ohne Mehrwertsteuer, bei E-Lastenrädern komplett übernommen, bei herkömmlichen Lastenrädern hingegen nur zu 25 Prozent. Die maximalen Förderhöhen betragen für elektrische Cargovelos 1.000 Euro und für Lastenräder ohne elektrische Hilfen 500 Euro. Gefördert wird, unabhängig des Antragstellers oder des zu fördernden Models, ein Mal pro Jahr.
Antragsberechtigt sind, unabhängig von der Rechtsform, Betriebe und Unternehmen, Freiberufler, Stiftungen, Genossenschaften, Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Wohnungseigentümergemeinschaften. Sie alle müssen ihren Sitz in Braunschweig haben. Private Personen sind in Rahmen der Förderung nicht vorgesehen.


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