Düsseldorf. Nachdem am frühen Donnerstagmorgen bei einer Explosion in einem Kiosk in Düsseldorf drei Menschen ums Leben gekommen sind, sind im Brandschutt "deutliche Hinweise" auf Brandbeschleuniger gefunden worden. Das teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Freitagnachmittag mit.
Der Brandort sei durch mehrere Spezialisten untersucht und umfangreiches Spurenmaterial gesichert worden. Erste kriminaltechnische und chemische Untersuchungen hätten Hinweise auf Ottokraftstoff ergeben, hieß es. Die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft gehen davon aus, dass die brennbare Flüssigkeit in dem im Erdgeschoss gelegenen Ladenlokal ausgebracht worden ist, was die Entwicklung eines zündfähigen Benzin-Luft-Gemischs zur Folge hatte. Eine Umsetzung eines solchen Gemischs geschehe in der Regel explosionsartig mit Freisetzung hoher Energie, hieß es weiter. Die Ermittlungen der Polizei hat nun eine Mordkommission übernommen.
Auch die drei Verstorbenen wurden identifiziert. Es handele sich um einen 18-Jährigen, einen 48-Jährigen sowie um einen Mann im Alter von 55 Jahren, teilten die Behörden mit. Nach dem ersten Befund seien der 18-Jährige und der 55-Jährige an den Folgen einer Rauchgasintoxikation gestorben. Sie waren Bewohner des Mehrfamilienhauses, in dessen Erdgeschoss sich der Kiosk befindet.
Bei dem 48 Jahre alten Mann handelte es sich der Polizei zufolge um den Ehemann der Kioskpächterin, welcher den Laden zusammen mit seiner Ehefrau betrieben hat. Zum Zeitpunkt des von mehreren Zeugen beschriebenen lauten Knalls müsse er sich an dem im Hausinneren gelegenen Zugang zum Kiosk befunden haben, hieß es. Rechtsmedizinische Befunde legten nahe, dass er unmittelbar an den Folgen des Explosionsereignisses verstorben ist.
Die bei dem Ereignis verletzten Menschen werden in Krankenhäusern und teilweise in Spezialkliniken behandelt. Bei einer schwer verletzten Frau besteht nach wie vor akute Lebensgefahr.
Die Ermittlungen zu der Tat und den Hintergründen dauern an, wobei zum jetzigen Stand aus Sicht der Behörden "weder Hinweise auf ein Delikt der politisch motivierten Kriminalität noch auf eine Einwirkung anderer Personen von außen vorliegen".
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