Goslar. Wie der Landkreis mitteilt, hat das Land Niedersachsen mit einem Runderlass vom 29. September nun die dritte Hilfsmaßnahme für Betroffene der Hochwasserkatastrophe 2017 auf den Weg gebracht. Das richtet sich an Privatleute, die ob des Hochwassers Schäden an ihren Gebäuden zu beklagen haben, sofern der Schaden mehr als 500 Euro beträgt.
Die Richtlinie sieht vor, Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten an Wohngebäuden und Brücken mit bis zu 80 Prozent zu fördern. Alternativ dazu kann eine Pauschale gewährt werden, die sich auf 30 Euro pro Quadratmeter bei Keller- und 50 Euro pro Quadratmeter bei Wohnflächen sowie 500 Euro pro Garage beläuft.
Für den Ersatz von Hausrat werden ausschließlich Pauschalleistungen von bis zu 13.000 Euro für die erste Person im Haushalt gewährt. Für weitere Haushaltsangehörige sind Pauschalen in Höhe von 8.500 beziehungsweise 3.500 Euro möglich.
Zukünfte Elementarschutzversicherung nachweisen
Die Gewährung der finanziellen Hilfen ist an Voraussetzungen geknüpft. So werden nur Gelder bewilligt, wenn der Antragssteller für die Zukunft einen hinreichenden Versicherungsschutz gegen Elementarschäden nachweist. Sollte eine Versicherung wegen örtlicher Gegebenheiten oder wirtschaftlicher Erwägungen nicht möglich sein, muss auch dies entsprechend nachgewiesen werden. Ist eine Elementarschutzversicherung vorhanden, kann das Land den Betrag der Selbstbeteiligung des Versicherten übernehmen.
Anträge können ab sofort und bis zum 31. März 2018 beim Landkreis Goslar eingereicht werden. Bewilligt werden die Finanzhilfen von der NBank. Der Landkreis zeichnet zuständig für alle kreisangehörigen Kommunen, mit Ausnahme der Stadt Goslar, die im eigenen Einzugsbereich tätig ist.
Weitere Informationen zu dem Förderprogramm sowie das Antragsformular sind im Internet unter www.landkreis-goslar.de erhältlich.
Für Rückfragen zu dieser Förderrichtlinie steht die NBank unter der Rufnummern (0511) 30031-333 zur Verfügung. Rückfragen zur Einreichung der Anträge sind unter der Rufnummer (05321) 31131-66 möglich.