Niedersachsen. Der Bund der Steuerzahler sieht die Tendenz niedersächsischer Kommunen, ihre in Schieflage geratenen Finanzen durch deutliche Grund- und Gewerbesteuererhöhungen zu sanieren, kritisch. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Bunds hervor.
„Höhere Steuern und Abgaben für Bürger und Unternehmen können nicht die Antwort auf die Probleme unserer Zeit sein“, warnt BdSt-Vorstandsmitglied Jan Vermöhlen. Stattdessen bedürfe es einer ehrlich geführten Diskussion darüber, welche Aufgaben und Leistungen die verschiedenen staatlichen Ebenen – allen voran die Kommunen – künftig noch erbringen können und sollen. Dabei müsse auch die Effizienz der Leistungserbringung stärker in den Blick genommen werden. Vom Land Niedersachsen erwartet er zudem eine Neuordnung der Kommunalfinanzierung. Dazu gehöre eine bessere Ausstattung mit zweckungebundenen Finanzmitteln, Zurückhaltung bei anreizverzerrenden Förderprogrammen und eine Überarbeitung des kommunalen Finanzausgleichs, um die in ihm verankerten automatischen Steuererhöhungsdynamiken zu beseitigen.
Jede fünfte Kommune
Laut den am vergangenen Freitag veröffentlichten Ergebnissen einer von der Industrie- und Handelskammer Niedersachsen (IHKN) durchgeführten Kommunalumfrage hat im Jahr 2023 mehr als jede fünfte Kommune ihren Hebesatz auf die Grundsteuer B angehoben. Zu vergleichbaren Ergebnissen war der Bund der Steuerzahler bei einer Untersuchung im September gelangt. Vermöhlen warnt: „Viele Mieter und Eigentümer sind schon jetzt an ihrer Belastungsgrenze. In dieser Situation dürfen die Gemeinden ein grundlegendes Bedürfnis wie das Wohnen nicht noch weiter verteuern“.
Zu der Feststellung der IHKN, dass im Jahr 2023 rund 19,3 Prozent aller niedersächsischen Kommunen ihren Gewerbesteuerhebesatz angehoben haben, merkt Vermöhlen an: „Wegen hoher Steuern und Energiekosten geraten hiesige Betriebe und Unternehmen im internationalen Wettbewerb zunehmend ins Hintertreffen. Steuererhöhungen könnten sich daher sogar als Bumerang entpuppen.“ Statt höherer Einnahmen drohten dann Mindereinnahmen, wenn Betriebe schließen oder Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit in Länder mit besseren Standortbedingungen verlagern müssten.
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