Hoffnungsschimmer Modellkommune: Sind trotz dritter Welle Lockerungen möglich?

In ganz Niedersachsen soll es höchstens 25 Modellkommunen geben. Die Entscheidung soll Ostersamstag getroffen werden.

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Neben dem Schild zur Maskenpflicht könnten in Braunschweig auch bald Hinweise auf den Beginn des Bereichs der Modellkommune stehen. Symbolbild
Neben dem Schild zur Maskenpflicht könnten in Braunschweig auch bald Hinweise auf den Beginn des Bereichs der Modellkommune stehen. Symbolbild | Foto: Alexander Dontscheff

Hannover. Noch bis Mittwoch, 18 Uhr, können sich Kommunen beim Land Niedersachsen bewerben, um Modellkommune für Öffnungsszenarien in der Pandemie zu werden. Lockerungen wie Öffnung der Läden und der Außengastronomie könnten dann unter streng kontrollierten Bedingungen möglich werden. Das berichtete Claudia Schröder, stellvertretende Leiterin des Corona-Krisenstabes des Land Niedersachsen, am heutigen Dienstag in einer Pressekonferenz. Man rechne mit mehreren hundert Bewerbungen, von denen am Ende maximal 25 ausgewählt werden sollen.


Die Entscheidung, welche Kommunen ausgewählt werden, will das Land in Absprache mit kommunalen Spitzenverbänden am Ostersamstag treffen. Dabei sollen diese halbwegs gleichmäßig über die vier Ämter für regionale Landesentwicklung (Braunschweig, Leine-Weser, Lüneburg, Weser-Ems) verteilt werden. Am Ende könne auch der aktuelle Inzidenz-Wert den Ausschlag geben. Rein mathematisch würde das aber heißen, dass für unsere Region (plus Göttingen, Osterode und Northeim) sechs Modellkommunen vorgesehen sein könnten. Neben konkreten Bewerbungsabsichten der Städte Braunschweig, Wolfsburg und Wolfenbüttel sind unserer Redaktion nur lose Absichtserklärungen der Landkreise Peine und Gifhorn ohne Nennung einer konkreten Kommune bekannt.

Möglichst vielfältiges Angebot im Teilgebiet


Dabei stellte Claudia Schröder heute klar, dass sich die Bewerbung auf ein eindeutig abgegrenztes Teilgebiet beziehen müsse. Die Grenze müsse für den Besucher klar ersichtlich sein. Anforderungen an die Bewerbung sei zudem das Vorhandensein einer App für die digitale Kontaktnachverfolgung und ein umfassendes Testkonzept samt ausreichend vorhandener Teststellen. Da möglichst viele Bereiche in dem dreiwöchigen Versuch enthalten sein sollen, sei es von Vorteil wenn neben Verkaufsstellen und Außengastronomie auch Kultureinrichtungen, Kinos und Fitnessstudios in dem ausgewiesenen Teilgebiet vorhanden sind. Zutritt für den Bereich gebe es nur für Menschen mit vorweisbarem negativen Test. Ebenfalls müsse es ein Konzept für einen Ordnungsdienst geben, der den Zugang steuere.

Natürlich sei das ganze Projekt nicht ohne Risiko, erklärte Claudia Schröder. Aber auch die Rechtsprechung fordere es, dass man sich Gedanken über Öffnungsmöglichkeiten in der Pandemie mache. Nach der dreiwöchigen Testphase, hätten die Kommunen zwei Wochen Zeit, einen Bericht zu verfassen, der dann ausgewertet werde. Man habe die Entwicklung auch während der Testphase im Auge. Bei einem 7-Tage-Inzidenz-Wert von über 200 müsse ein sofortiger Abbruch geprüft werden. Theoretisch könne es in den ausgewählten Kommunen schon am Dienstag nach Ostern los gehen. Doch das sei laut Schröder in den meisten Fällen wohl etwas kurzfristig. Die Modelle müssten aber auch nicht gleichzeitig starten.


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