Hohes Gefahrenpotential: Waffenverbot am Bahnhof Hannover

Die Einhaltung der Ordnungsverfügung werde durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht.

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Symbolfoto | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Hannover. Die Bundespolizeidirektion Hannover erlässt für das kommende Wochenende eine Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Hannover, die sich auf ein Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art bezieht. das geht aus eiener Pressemitteilung der Bundesspolizei hervor.


Die Einhaltung der Ordnungsverfügung werde durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht. Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote können einen Platzverweis, ein Bahnhofsverbot (Hausverbot) oder auch einen Beförderungsausschluss nach sich ziehen. Unabhängig von einem möglichen Straf-/ Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz (WaffG) sei auch ein Zwangsgeld bei uneinsichtigen Personen möglich. Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst den Hauptbahnhof Hannover, ausschließlich der Niki-de-Saint-Phalle-Promenade, und gilt von Freitag 15 Uhr bis Sonntag 24 Uhr.

Hohes Gefahrenpotential


Hintergrund dieser Allgemeinverfügung sei, dass Körperverletzungsdelikte mittels Waffen und anderer gefährlicher Werkzeuge, insbesondere Messer, aber auch das bloße Mitführen, deutlich in der bundespolizeilichen Lage wahrnehmbar seien und damit die Sicherheit von Bahnreisenden sowie der Bevölkerung beeinflussen. Mit dem ersten Wochenende des Maschseefestes sowie der der verkehrsgünstigen Anbindungen zur Innenstadt rechne die Bundespolizei vornehmlich am Wochenende mit hohen Reisendenzahlen am Hauptbahnhof Hannover. Dadurch sei nicht auszuschließen, dass sich im Bahnhof und in Zügen, häufig aus anfänglichen Streitigkeiten, Körperverletzungsdelikte unter Einsatz von Messern oder anderen gefährlichen Gegenständen entwickeln können. "Wir werden die Allgemeinverfügung konsequent durchsetzen, um für die Sicherheit aller Bahnbenutzer zu sorgen", so Herr Schuol, Präsident der Bundespolizeidirektion Hannover.

Ergänzend informiert die Bundespolizeidirektion Hannover


- Das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit unterliegt waffenrechtlichen Bestimmungen und ist gegebenenfalls verboten bzw. bedarf einer behördlichen Erlaubnis (z.B. Verbot des Führens von Einhandmessern, Kleiner Waffenschein für Schreckschuss-, Reiz-, und Signalwaffen).
- Waffen, auch die zur Selbstverteidigung gedacht sind, bieten trügerische Sicherheit. Sie können die eigene Risikobereitschaft erhöhen, zur Gewalteskalation beitragen und zu einer Schadensvergrößerung führen.
- Waffenträger vernachlässigen in der Regel deeskalierende Techniken und Kommunikationsstrategien, die zu einer Beruhigung der Situation beitragen können.
- Waffen erschweren Helfern und der Polizei zu erkennen, wer Täter und wer Opfer ist.
- Die Waffe kann im ungünstigsten Fall abgenommen und gegen den Träger selbst eingesetzt werden.
- Der Einsatz von Waffen führt schnell zu lebensbedrohlichen Verletzungen und kann erhebliche strafrechtliche und finanzielleF olgen haben.

Alternativen


Eine Alternative biete beispielsweise ein sogenannter Schrillalarm (oder Taschenalarm), insbesondere dann, wenn sich noch weitere Personen im Umfeld aufhalten. Denn mit dem Auslösen des Alarms erklingt ein lauter schriller Ton, welcher Umstehende auf das Geschehen aufmerksam macht. Ziel ist, dass Täter angesichts möglicher Zeugen von der Tat ablassen. Nützliche Tipps zu verschiedenen Themen finden sich auch im Internet.


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