Wolfenbüttel. Die braunschweigische Landessynode will die kirchliche Trauung für zwei Menschen unabhängig von ihrer geschlechtlichen Zuordnung ermöglichen. Bis zum November dieses Jahres soll das Landeskirchenamt eine Änderung des Traugesetzes vorlegen. Einen entsprechenden Beschluss hat die Synode auf Antrag des Gemeindeausschusses am heutigen Freitag bei ihrer Tagung in Wolfenbüttel gefasst. Das teilt die Ev.-luth. Landeskirche Braunschweig in einer Pressemitteilung mit.
Pfarrerin Maria Schulze (Braunschweig) bedauerte, dass die Landeskirche Braunschweig eine der letzten Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sei, in der eine solche Trauung noch nicht möglich sei. Seit dem Jahr 2002 gebe es lediglich die Segnung für gleichgeschlechtliche Paare in einem Gottesdienst. Diese Trennung zwischen Trauung und Segnung sei eine Diskriminierung.
Nicht nur homosexuelle Menschen im Blick
Oberlandeskirchenrat Dr. Jan Lemke betonte, dass bei einer gesetzlichen Neuregelung nicht nur homosexuelle Menschen im Blick sein dürften. Auch Menschen, die weder Mann noch Frau seien, sondern einem dritten Geschlecht angehören, seien seit 2017 vom Bundesverfassungsgericht anerkannt. Auch ihnen müsse eine kirchliche Trauung angeboten werden. Lemke kündigte an, eine Änderung des Traugesetzes vorzubereiten.
Oberlandeskirchenrat Thomas Hofer erklärte, eine rechtliche Regelung alleine reiche nicht aus. Parallel dazu müsse es eine theologisch-ethische Debatte zu dem Thema geben. Auch die Kritiker einer solchen Entwicklung müssten zu Wort kommen. Nicht zuletzt aus ökumenischer Perspektive, da viele andere Kirchen eine Trauung homosexueller oder diverser Menschen ablehnen. Hofer begrüßte, dass die Landessynode die Theologische Kammer um ein aktuelles Gutachten zu dem Thema gebeten habe.
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