Hungerkamp: Abgemeldet, abgestellt und abgeschleppt

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Im Bereich des Hungerkamps soll nun stärker kontrolliert werden. Abgemeldete und abgestellte Fahrzeuge sollen abgeschleppt werden. Foto: Anke Donner
Im Bereich des Hungerkamps soll nun stärker kontrolliert werden. Abgemeldete und abgestellte Fahrzeuge sollen abgeschleppt werden. Foto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Braunschweig. Der städtische Bauausschuss kommt am heutigen Dienstag um 15 Uhr zu seiner Sitzung im Rathaus zusammen. Auf der Tagesordnung steht unter anderem die widerrechtlich abgestellten Fahrzeuge im Bereich Hungerkamp. Hier will die Stadt nun durchgreifen.


Bereits in der Sitzung im Juli 2016 wurde auf dieses Problem hingewiesen und um Änderung der Situation gebeten. Nun teilte die Stadtverwaltung mit, dass der Bereich in der Vergangenheit kontrolliert wurde und auch zukünftig vom zuständigen Fachbereich regelmäßig überwacht werden soll. Soweit dabei nicht zugelassene Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum festgestellt werden, sollen die Halter ermittelt und zur Beseitigung der Fahrzeuge aufgefordert werden. Sollten diese der Aufforderung nicht nachkommen, sollen die Fahrzeuge im Wege der Ersatzvornahme abgeschleppt und sichergestellt werden.

Bürger beschwerten sich


Die Verkehrssituation am Hungerkamp war in den letzten Jahren mehrfach Gegenstand von Anfragen und Bürgerbeschwerden, heißt es in der Mitteilung der Verwaltung. Da Verkehrsüberwachung nur im öffentlichen Verkehrsraum stattfinden kann und eine Abgrenzung auf Grund der örtlichen Verhältnisse nicht eindeutig war, erfolgte eine amtliche Vermessung, um die Grenzen der Privatgrundstücke zu ermitteln. Laut der Vermessungsergebnisse gehören die Seitenstreifen vor den Grundstücken Hungerkamp 6a und 7, die zwischen der Einzäunung der Grundstücke und dem geteerten Fahrbahnrand liegen, fast ausschließlich zu den Grundstücksflächen dieser beiden Firmen. Somit sind diese Flächen nicht dem öffentlichen Verkehrsraum zuzuordnen, es dürfen auf diesen Privatflächen auch Kraftfahrzeuge vorübergehend abgestellt werden, die nicht mehr zum Straßenverkehr zugelassen sind. Zur Klärung der Rechtslage wurden mehrfach Gespräche mit allen Beteiligten geführt und die Situation durch Einrichtung zusätzlicher Halteverbote in einigen Bereichen entspannt.

Auf Grund der Anfrage erfolgte am 26. Juli 2016 eine abfallrechtliche Kontrolle. Dabei konnten außerhalb der Gewerbegrundstücke keine Fahrzeugwracks oder andere Abfälle festgestellt werden. Am 9. August 2016 erfolgte eine weitere Kontrolle durch die Verwaltung. Hierbei wurden an vier Fahrzeugen, die in den öffentlichen Straßenraum ragten, Beseitigungsaufforderungen angebracht. Eines dieser Fahrzeuge wurde zwischenzeitlich abgeschleppt, die anderen vom Eigentümer entfernt.


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