IHK fordert Flexibilisierung des Lkw-Fahrverbots an Feiertagen

Die niedersächsische Wirtschaft fordert dringend eine Flexibilisierung des Lkw-Fahrverbots an Feiertagen. Nach Einschätzung der IHK Niedersachsen belasten die starren Regelungen die Lieferketten massiv, verursachen hohe Kosten und verschärfen den Fahrermangel

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Symbolfoto | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Region. Die Industrie- und Handelskammer Niedersachsen (IHKN) fordert eine Anpassung der bestehenden Feiertagsregelungen für den Lkw-Verkehr. Nach Ansicht der Kammer beeinträchtige das derzeitige Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen die Lieferketten erheblich und verursacht zusätzliche Kosten für Unternehmen und Volkswirtschaft, heißt es in einer Mitteilugn der IHK Braunschweig.



„Die aktuellen Regelungen für den Lkw-Verkehr an Feiertagen sind immer wieder ein Störfaktor für die komplexen Lieferketten in unserer globalisierten Wirtschaft. An Feiertagen werden die Lieferketten unnötig lange durchbrochen, das verursacht hohe betriebliche und volkswirtschaftliche Kosten, die die niedersächsische Wirtschaft zusätzlich belasten“, erklärte IHKN-Präsident Tobias Hoffmann mit Blick auf die anstehenden Feiertage im Herbst.

Politik muss handeln


Besonders der bevorstehende „Tag der Deutschen Einheit“ am 3. Oktober verdeutliche die Problematik. „Das aktuell gültige Lkw-Feiertagsfahrverbot schadet der Wirtschaft. Es besteht dringender Handlungsbedarf der Politik, das Lkw-Fahrverbot an Feiertagen endlich zu flexibilisieren“, betonte Ulrich Boll, Mitglied im Verkehrsausschuss des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) und geschäftsführender Gesellschafter der Boll Logistik GmbH & Co. KG.

Laut Straßenverkehrsordnung tritt das Fahrverbot an Feiertagen um 0:00 Uhr in Kraft. Dadurch müssen Fahrten bereits am Vortag kurz vor Mitternacht beendet werden. „Damit werden routinierte und zuverlässige Touren unterbrochen, häufig kurz vor Erreichen des Zielortes. Wichtige Logistikprozesse für Unternehmen aller Branchen und Größen können so nicht eingehalten werden – mit erheblichen finanziellen Belastungen“, so Hoffmann weiter.

Hinzu komme, dass Ausnahmegenehmigungen nur schwer erhältlich sind. Unterschiedliche Vorgehensweisen der Straßenverkehrsbehörden und hoher bürokratischer Aufwand erschweren die Praxis. Fahrerinnen und Fahrer müssten ihre Fahrzeuge oft im öffentlichen Raum abstellen und die Feiertage fernab von ihrem Zielort verbringen – ein Umstand, der die Attraktivität des Berufs zusätzlich mindere.

IHK schlägt Verkürzung des Verbots vor


Die IHKN schlägt daher eine Verkürzung des Fahrverbots auf den Zeitraum von 6 bis 22 Uhr vor. „Lieferprozesse sind in der Praxis von eng getakteten Verkehren geprägt, die in eine komplexe Systemlogistik eingebettet sind. Das aktuell geltende Lkw-Fahrverbot an Feiertagen ist dabei eine echte Herausforderung – nicht nur für die Logistikbranche und ihre Mitarbeitenden“, betonte Hoffmann.

Positiv bewerte die Kammer, dass der Bund-Länder-Fachausschuss StVO kürzlich empfohlen hat, Fahrverbote an nicht-bundeseinheitlichen Feiertagen abzuschaffen. Damit würde eine langjährige Forderung der IHK-Organisation umgesetzt und die Wirtschaft bundesweit entlastet.