Impf-Meldepflicht: Reimann und Müller begrüßen neues Gesetz

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Impfungen werden häufig vernachlässigt. Symbolfoto: Anke Donner
Impfungen werden häufig vernachlässigt. Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Berlin. Am heutigen Donnerstag soll als neuer Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministerium beschlossen werden, dass künftig die Kitas den Gesundheitsämtern Meldung machen müssen, wenn Eltern keine Impfberatung nachweisen können. Die Braunschweiger Bundestagsabgeordneten Dr. Carola Reimann und Carsten Müller begrüßen das neue Gesetz.


"Es ist ein Skandal, dass es in einem Land wie Deutschland immer wieder zu Masern-Ausbrüchen kommt. Das ist absolut unnötig und kann sowohl Kinder als auch Erwachsene schädigen", erklärt Reimann gegenüber regionalHeute.de. Bereits seit 2015 sei es eigentlich so, dass Eltern, die ihre Kinder an einer Kita anmelden, eine Impfberatung vorlegen müssen. Die bisherige Regelung sah so aus, dass die Kita-Leitungen die Nichtvorlage der Impfberatung ans Gesundheitsamt melden sollten, aber nicht mussten. Das ändere sich jetzt.

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Dr. Carola Reimann. Foto: Privat



Mit der neuen Meldepflicht will man nun eine höhere Verbindlichkeit erzeugen. Allerdings betont Reimann, dass es nicht um eine Impfpflicht, sondern lediglich um eine Pflicht zur Beratung gehe. "Leider sind viele Erwachsene ausgesprochen impffaul. Wir wollen die Eltern aber über das Thema aufklären. Es ist einfach fahrlässig, durch fehlende Vorsorge die Gesundheit - insbesondere die der Kinder - zu gefährden", so Carola Reimann.

Rechtssicherheit für Kita-Personal




Auch Carsten Müller sieht das neue Gesetz positiv. Er erklärtauf Anfrage von regionalHeute.de: „Wichtig ist es, dass möglichst alle Kinder in Kitas und Schulen einen Impfschutz haben, damit Infektionskrankheiten effektiv vermieden werden können. Deshalb wurde bereits 2015 im Präventionsgesetz geregelt, dass der Nachweis über die ärztliche Impfberatung Voraussetzung für die Aufnahme in eine Kita ist. Die ärztliche Vorstellung und Beratung soll dazu beitragen, bestehende Impflücken zu schließen. Die Durchführung der Schutzimpfungen ist freiwillig. Durch die aktuell diskutierte Regelung wird für Fälle, in denen der Verpflichtung zur Impfberatung nicht nachgekommen wird, die Benachrichtigung des Gesundheitsamtes durch die Kita-Leitung auf eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage gestellt. Das bringt nicht nur Rechtssicherheit für das Kita-Personal, sondern trägt auch dazu bei, das Verantwortungsbewusstsein bei den Eltern zu schärfen.“

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