Impftage gegen Virusgrippe


Impftag gegen die Virusgrippe im Gesundheitsamt der Stadt Braunschweig am Donnerstag, den 24. Oktober. Symbolbild: Pixabay
Impftag gegen die Virusgrippe im Gesundheitsamt der Stadt Braunschweig am Donnerstag, den 24. Oktober. Symbolbild: Pixabay

Braunschweig. Das Gesundheitsamt der Stadt Braunschweig bietet zum zweiten Mal am Donnerstag, 24. Oktober, von 9 bis 17 Uhr, in den Räumlichkeiten des Gesundheitsamtes, Hamburger Straße 226 einen Impf- und Informationstag zur Virusgrippe (Influenza) an. Im Rahmen der Kapazitäten besteht die Möglichkeit, sich an diesem Tag gegen die Virusgrippe impfen zu lassen. Dies berichtet die Stadt Braunschweig.


Impfstoff wirkt gegen vier Influenzastämme


In Deutschland werde der sogenannte quadrivalente Impfstoff angeboten und von den Krankenkassen finanziert. Quadrivalenz bedeute, dass der Impfstoff gegen vier der in der letzten Impfsaison zirkulierenden Influenzastämme wirke. Mit der AOK, der DAK, der Techniker Krankenkasse und der Barmer habe das Gesundheitsamt Vereinbarungen getroffen. Mit diesen Krankenkassen rechne das Gesundheitsamt die Impfung direkt ab, sodass vor Ort für die Impfung nicht bezahlt werden müsse. Interessenten, die bei den genannten Krankenkassen versichert sind, werden gebeten, ihre Gesundheitskarte mitzubringen. Nur so könne direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Versicherte anderer Krankenkassen oder Privatversicherte bezahlen für die Impfung im Gesundheitsamt 14 Euro, erhalten eine Bescheinigung und können sich gegebenenfalls die Kosten bei ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung erstatten lassen. Die Kostenerstattung sei mit der jeweiligen Krankenkasse abzuklären. Natürlich nehme weiterhin jeder Hausarzt die Impfung vor. Viele Betriebe und Behörden bieten zudem über ihre Arbeitsmediziner Impftermine an. Diese sollten genutzt werden, da die Impfkapazitäten des Gesundheitsamtes begrenzt seien. Außerhalb des Impftages biete das Gesundheitsamt keine Schutzimpfung gegen Influenza an.

Krankenkasse übernimmt in den meisten Fällen


Influenza könne für Menschen mit einem schwachen Immunsystem eine lebensbedrohliche Erkrankung darstellen. Je höher der Durchimpfungsgrad in der Bevölkerung sei, umso mehr könne dieser Personenkreis geschützt werden. Neben der Impfung tragen hygienische Verhaltensweisen dazu bei, die Ausbreitung der Influenza einzudämmen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut (RKI) empfehle die Influenzaimpfung für alle Personen über 60 Jahren, Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel, Menschen ab sechs Monaten mit chronischen Grunderkrankungen und medizinisches Personal. Zu medizinischem Personal zähle auch das Personal von Alters- und Pflegeheimen. Für alle genannten Personengruppen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten. Aber auch bei Personen, die in die STIKO-Empfehlung nicht eingeschlossen sind, zahle die Krankenkasse in vielen Fällen. Dies müsse individuell mit der Krankenkasse abgestimmt werden.

Impfungsoll jedes Jahr erneuert werden


Die Influenza-Impfung müsse jedes Jahr erneuert werden. Der Körper baue als Reaktion auf die Impfung Antikörper auf, die bis zu sechs Monate wirksam seien. Der Impfschutz sei etwa zwei Wochen nach der Impfung aufgebaut. Die Impfung werde in den Oberarmmuskel gegeben. Sie sei in der Regel gut verträglich. Die inaktivierten Grippe-Impfstoffe können in allen Stadien der Schwangerschaft verabreicht werden. Als Nebenwirkungen können Schmerzen an der Einstichstelle, Kopf- und Gliederschmerzen sowie erhöhte Temperatur auftreten. Dies seien Belege einer Reaktion des körpereigenen Abwehrsystems, die zeigen, dass der Impfstoff wirke. Sie stellen keine Komplikation dar und klingen in der Regel nach kurzer Zeit wieder ab.