Impfung von Kindern und Jugendlichen: Gifhorner Hausarzt hält Daten für nicht ausreichend

Dr. Carsten Gieseking, Vorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes Niedersachsen im Landesverband Braunschweig, ist von der Argumentation der STIKO nicht überzeugt.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Rudolf Karliczek

Niedersachsen zählt bei den geimpften Kindern und Jugendlichen mit einer Quote von 32,2 Prozent Erstimpfungen und 17 Prozent Zweitimpfungen zu den bundesweiten Spitzenreitern. Von der jüngsten Impf-Empfehlung der STIKO verspricht sich die Landesregierung noch einmal eine steigende Nachfrage an Impfungen. Dr. Carsten Gieseking, Erster Vorsitzender beim Deutscher Hausärzteverband Landesverband Braunschweig e.V., äußert sich gegenüber regionalHeute.de skeptisch was die Impfungen von Kindern und Jugendlichen angeht. Die Daten aus den USA, auf die sich die STIKO-Empfehlung stützt, überzeugen ihn nicht.


Die niedersächsische Gesundheitsministerin Daniela Behrens erklärte am heutigen Freitag in einer Pressemitteilung: "Unsere Zahlen zeigen, dass der Wunsch nach einer Impfung in den Familien groß ist. Dass die Stiko die Impfung nun uneingeschränkt für alle Kinder und Jugendlichen ab 12 Jahren empfiehlt, wird vielen bislang unschlüssigen Eltern und ihren Kinder mehr Sicherheit für ihre Entscheidung geben. Damit unsere Impfkampagne noch einmal deutlich an Fahrt gewinnt, planen unsere kommunalen Impfzentren landesweit in der 35. Kalenderwoche im ganzen Land Impfaktionen für junge Menschen ab 12 Jahren. Teils wird weiter in den Impfzentren, teils in Freizeitheimen, Innenstädten und anderen Orten geimpft. Genau dort, wo sich die jungen Menschen aufhalten."

Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne: „Freiwillige Impfangebote sind ein weiterer Baustein in unserer Sicherheitsstrategie aus Masken, Testen, Lüften und Hygienemaßnahmen. Daher freue ich mich, dass im Rahmen dieser Jugend-Impfwoche so viele Schulen mitmachen und sich aktiv beteiligen. Die meisten jungen Menschen gehen sehr differenziert mit dem Thema Impfen um und treffen gemeinsam mit ihren Eltern verantwortungsvolle Entscheidungen. Sie sind sich auch klar darüber, dass eine hohe Impfquote bei Jugendlichen ab 12 Jahren hilft, den Präsenzunterricht zu sichern und darüber hinaus Freiheiten in Freizeit, Sport und Kultur zu sichern."

"Das hat mit Medizin nichts mehr zu tun"


Genau dieser von Kultusminister Tonne angeführte Punkt stört Dr. Gieseking: "Wenns nur darum geht, dass man wieder ins Kino kann, sollte man mal politisch reden, das hat aber mit Medizin nichts mehr zu tun". Gieseking befürwortet auch die Position des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte bezüglich der Massenimpfungen an Schulen. Diese reagierten bislang nicht auf eine Anfrage von regionalHeute.de, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland sagte der Verband jedoch: "Die Jugendlichen stehen in den Schulen sehr stark unter Gruppenzwang, sodass eine freie und unabhängige Entscheidung schwierig wird". Der Gifhorner Mediziner appelliert klar, dass stets eine ausführliche Beratung von Eltern, sowie den Kindern und Jugendlichen selbst erfolgen müsse. Er selbst impfe Kinder und Jugendliche nur sehr ungern, da das Restrisiko in Sachen Nebenwirkungen für ihn noch zu groß sei. Die Studie aus den USA, auf welche sich die STIKO-Empfehlung stützt, überzeuge ihn nicht restlos - immerhin, so Gieseking, sei diese vom Impfstoffhersteller Moderna finanziert.

Land sagt Beratungen zu


Diese Beratung sagt das Land Niedersachsen aktuell noch zu: "Impfaktionen sind immer mit einer ausführlichen ärztlichen Vorabberatung verbunden. Wichtig ist, dass die Entscheidung über die Durchführung einer Impfung bei minderjährigen Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahren durch die oder den Sorgerechtsberechtigen oder die sorgerechtsberechtigen Personen gemeinsam getroffen wurde", so das Sozialministerium. Aus diesem Grund muss der oder die Jugendliche zu beiden Impfterminen in Begleitung mindestens einer sorgeberechtigen Person erscheinen, damit das erforderliche ärztliche Aufklärungsgespräch wahrgenommen werden kann. Die sorgeberechtigte Person muss durch ihre Unterschrift versichern, dass die jeweils weitere sorgeberechtigte Person ebenfalls mit der Impfung einverstanden ist.


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