Impfung weiterer Personengruppen auch in Gifhorn möglich

Mit dem Impfstoff von AstraZeneca können ab sofort auch schon einige Personen- und Berufsgruppen der Priorität 2 geimpft werden, wie zum Beispiel Beschäftigte in Krankenhäusern, Praxen und Medizinischen Versorgungszentren mit unmittelbarem Patientenkontakt, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Eingliederungshilfe sowie Polizei und Ordnungskräfte, die einem besonderen Risiko ausgesetzt sind.

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Symbolbild | Foto: Rudolf Karliczek

Gifhorn. Das Land Niedersachsen hat inzwischen die Priorisierung der Impfberechtigten impfstoffbezogen angepasst. Damit können mit dem Impfstoff von AstraZeneca ab sofort auch schon einige Personen- und Berufsgruppen der Priorität 2 geimpft werden, wie zum Beispiel Beschäftigte in Krankenhäusern, Praxen und Medizinischen Versorgungszentren mit unmittelbarem Patientenkontakt, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Eingliederungshilfe sowie Polizei und Ordnungskräfte, die einem besonderen Risiko ausgesetzt sind. Leider sind die Impfungen in der Prioritätsstufe 2 noch nicht generell freigegeben, sondern vorerst nur für die vorgenannten Gruppen. Das heißt, dass sich weiterhin nur Personen, die 80 Jahre oder älter sind, einen Termin über die Hotline oder das Buchungsportal des Landes für das Impfzentrum buchen können. Dies teilt der Landkreis Gifhorn in einer Pressemitteilung mit.


Der Landkreis Gifhorn passe sich dem Beschluss an und wird aktiv auf die betroffenen Gruppen zugehen. Geplant sei, dass die mobilen Impfteams des Landkreises Gifhorn künftig für diese Gruppen zum Einsatz kommen, damit parallel der Impfbetrieb im Impfzentrum ohne Einschränkungen weitergehen könne.

Landrat Dr. Andreas Ebel freue sich über die Anpassung des Landes: „Mit dem neuen Beschluss erreichen wir einen fließenden Übergang zwischen den Prioritätengruppen 1 und 2. Wir können individuell auf die Impfstofflieferungen vom Land reagieren und davon abhängig die mobilen Impfteams weiterhin einsetzen. So erhalten zügig viele Personen die notwendigen Impfungen.“ Da der Landkreis zwischenzeitlich allen Personen, die in der Priorität 1 geimpft werden können und jünger als 65 Jahre sind, ein Impfangebot gemacht habe, könnten nun umgehend die Impfungen der vorgenannten Gruppen der Priorität 2 beginnen. Der Landkreis Gifhorn werde in den kommenden Tagen separat auf die Gruppen zugehen und das weitere Vorgehen klären.

Darüber hinaus würden weiterhin Impfungen von Personen über 80 Jahre im Impfzentrum stattfinden. Die Bürgerinnen und Bürger könnten hierfür individuelle Termine über die Hotline beziehungsweise das Onlineportal des Landes Niedersachsen vereinbaren.


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