Region. Mit den Impfstoffen von AstraZeneca und Johnson&Johnson hat der Bund nun bei zwei Impfstoffen die Priorisierung vollständig aufgehoben. Mit der stufenweisen Freigabe von Impfgruppe 3 können sich gleichzeitig in diesem Monat auf einen Schlag so viele Menschen unter 60 wie nie zuvor um einen Termin bemühen. Für viele stellt sich daher aktuell die Frage was schneller geht: Ein regulärer Termin im Impfzentrum oder die Freiwillige Impfung beim Hausarzt? Und wann melde ich mich überhaupt wo? regionalHeute.de hat beim Landesgesundheitsministerium nachgefragt.
Bei beiden Impfstoffen empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) wegen der aufgetretenen Fälle von Hirnvenenthrombosen und vereinzelten anderen thrombotischen Ereignissen, die Wirkstoffe nicht mehr an Personen unter 60 Jahren zu verimpfen. Im Falle von AstraZeneca betraf dies (Stand 21. April 2021) laut Ärzteblatt 0,0004 Prozent der mit AstraZeneca Geimpften. Wegen der bislang unzuverlässigen Lieferprognose des Herstellers AstraZeneca und des allgemein geringen Anteils an der Impfkampagne wurde die Priorisierung für den Wirkstoff Vaxzevria aufgehoben. Ähnlich liegt der Fall beim Vakzin des US-Herstellers Johnson&Johnson.
Die Qual der Wahl
Bürgerinnen und Bürger haben jedoch die Möglichkeit, sich nach einem umfassenden Aufklärungsgespräch freiwillig mit dem Wirkstoff von AstraZeneca oder Johnson&Johnson impfen zu lassen. "Die Aufhebung der Priorisierung für die Impfstoffe von AstraZeneca und Johnson & Johnson bezieht sich ausschließlich auf die Impfungen in den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte", erklärt Oliver Grimm vom Niedersächsischen Gesundheitsministerium dazu. Wer also eine Impfung mit Vaxzevria für sich in Betracht zieht, sollte sich bei seinem Hausarzt melden und sich dort auf die Warteliste setzen lassen.
Zweigleisig fahren kann sich lohnen
Der reguläre Weg führt über das Impfzentrum. Personen unter 60 werden dort keinen Impfstoff von AstraZeneca oder Johnson&Johnson erhalten, können sich jedoch erst auf die Liste setzen lassen, sobald eine gesundheitliche oder berufliche Indikation sie für einen Impftermin berechtigt. Dabei ist es möglich, "zweigleisig" zu fahren, also sich sowohl beim Hausarzt auf die Warteliste setzen zu lassen, als auch beim Impfzentrum. Je nachdem, wer sich zuerst mit einem Terminangebot meldet, muss der zweite Termin dann abgesagt werden. "Jede vorgenommene Impfung hilft im Kampf gegen die Pandemie", ermutigt Ministeriumssprecher Oliver Grimm. Auch bei Hausärzten kann jedoch Geduld gefragt sein - gerade Niedersachsen verfügt über keine großen Reserven was den Impfstoff von AstraZeneca angeht. Die Europäische Union hat verschiedenen Medienberichten zufolge außerdem den Vertrag mit AstraZeneca über den Juni hinaus nicht verlängert. Grund sei die Unzuverlässigkeit bei den Liefermengen.
Abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine können für Personen der jeweiligen Impfgruppe sofort über das Online-Portal des Landes Niedersachsen gebucht werden. Andernfalls gibt es nur die Möglichkeit, sich auf die Warteliste setzen zu lassen.
mehr News aus der Region