Region. Ab und an darf auch das Kind mal am Handy spielen. Klar, für die Meisten ist das heute Normalität. Für ein Paar aus Niedersachsen endete das jedoch in einem gewaltigen Schreck - das Kind hatte die "Kaufen"-Funktion innerhalb eines Spiels entdeckt. Am Ende des Monats sahen die Eltern fassungslos auf eine 2.700 Euro hohe Kreditkartenabrechnung - sie hatten ihre Zahlungsdaten im Account hinterlegt. Von dem Fall berichtet die Verbraucherzentrale Niedersachsen in einer Pressemitteilung. Zum Safer Internet Day am morgigen Dienstag informiert die Organisation zu kindersicheren Geräteeinstellungen, Account-Sicherheit und dem Schutz vor Online-Betrug.
Eine Mutter habe ihrem siebenjährigen Sohn das Smartphone überlassen, um eine Lern-App sowie gelegentlich das Spiel „Brawl Stars“ zu nutzen. Sein Taschengeld dürfe er teils sogar für Google Play Karten ausgeben, um mit dem Guthaben kleinere Spieleobjekte zu kaufen. Mit der monatlichen Kreditkartenabrechnung sei jedoch schnell klar geworden, dass er das Spiel auch heimlich gespielt habe und für 2.753,91 Euro In-App-Käufe vorgenommen habe – unerlaubt über die Kreditkarte seiner Mutter, die im Account hinterlegt war.
Minderjährige dürfen jedoch ohne Genehmigung der Eltern keine Käufe durchführen. „Daher lohnt es sich meist, den Forderungen zu widersprechen“, erklärt Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Im vorliegenden Fall habe die Mutter als Account-Inhaberin keinen Vertrag mit dem Spieleanbieter geschlossen. „Dass sie ihrem Sohn das Handy zur Nutzung überlässt, beinhaltet nicht automatisch die Erlaubnis, Käufe damit durchzuführen.“ Nach einem Schreiben der Verbraucherzentrale habe Google den Großteil der Forderung erlassen – insgesamt 2.654.31 Euro.
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