Infektionen in Kitas und Schulen: Kreisverwaltung stellt Kommunikation um

Künftig werden im täglichen Bericht der Kreisverwaltung nur die Einrichtungen genannt, in denen ein Ausbruchsgeschehen vorliegt und somit die Anordnung einer Quarantäne notwendig ist.

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Symbolbild. | Foto: Marvin König

Gifhorn. Der Landkreis stellt den Umfang der Kommunikation von Corona-Fällen in Kitas und Schulen um. Künftig werden im täglichen Bericht

der Kreisverwaltung nur die Einrichtungen genannt, in denen ein Ausbruchsgeschehen vorliegt und somit die Anordnung einer Quarantäne notwendig ist. Das berichtet der Landkreis in einer Pressemitteilung.

Eine Quarantäne wird dann vom Gesundheitsamt angeordnet, wenn es sich in der Klasse oder Gruppe um ein Ausbruchsgeschehen handelt. Ab wann ein Ausbruchsgeschehen vorliegt, könne nicht pauschalisiert werden, sondern sei von den Ermittlungsergebnissen des Gesundheitsamtes abhängig. Maßgebliche Faktoren sind unter anderem die Infektionskette beziehungsweise die Frage, wo sich die infizierte Person angesteckt hat und ob ein Zusammenhang zwischen den Infektionen innerhalb der Klasse oder Gruppe erkennbar ist. Ist für mehrere, gleichzeitig auftretende Infektionsfälle beispielsweise klar erkennbar, dass diese sich im privaten Bereich angesteckt haben, liege kein Ausbruchsgeschehen für die Klasse/Gruppe vor. Kann aber ein Zusammenhang zwischen den auftretenden Fällen nicht ausgeschlossen werden, sei von einem Ausbruchsgeschehen auszugehen.


Wird kein solches festgestellt, steht die betroffene Gruppe oder Klasse trotzdem unter der sogenannten "Selbstbeobachtung". Die
ist jedoch keine Maßnahme, die vom Gesundheitsamt angeordnet werden muss. Vielmehr gehe die Selbstbeobachtung bereits aus der Absonderungs-Verordnung des Landes Niedersachsen hervor, die alle Bürger in die Pflicht nimmt, sich selbst auf die Entwicklung möglicher Corona-Symptome zu beobachten, wenn man als Kontaktperson eines Corona-Falls gilt. Nach wie vor besteht die Vorgabe des Landes Niedersachsen in Schulen so weit und solange es möglich ist, den Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten. Die Absicherung erfolge über ein

umfangreiches Testkonzept, welches derzeit einen Test pro Präsenztag vorsieht. Dieser Vorgabe folgt auch das Gifhorner Gesundheitsamt in seinen Maßnahmen.

Das ändert sich in der Kommunikation


Die Kreisverwaltung informiert in ihrem täglichen Lagebericht die Öffentlichkeit über die aktuelle Entwicklung der Corona-Pandemie. Neben den maßgeblichen Veröffentlichungen des RKI und des Landes Niedersachsen ergänzt die Kreisverwaltung ihren Lagebericht um eigene Zahlen und Ermittlungsstände.


Bisher wurden alle nachgewiesen Infektionen von Kindern in Kitas und Schulen durch die Kreisverwaltung mitgeteilt. Man gehe nun dazu über, ausschließlich die Fälle mitzuteilen, in denen ein Ausbruchsgeschehen vorliegt. Alle anderen ziehen keine weiteren Maßnahmen des Gesundheitsamtes nach sich. Aufgrund der aktuell hohen Anzahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus komme es derzeit regelmäßig vor, dass einzelne Infektionen in Gemeinschaftseinrichtungen auftreten, ohne dass damit ein Ausbruchsgeschehen einhergeht. Mit der neuen Vorgehensweise wird das Ziel verfolgt, ein klares Bild über aktuelle Ausbruchsgeschehen in Gemeinschaftseinrichtungen zu kommunizieren.


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