Salzgitter. Am heutigen Donnerstag sind durch das Gesundheitsamt der Stadt Salzgitter erneut zehn Neuinfektionen zu vermelden, die Inzidenz steig somit wieder auf 42,99. Bürgermeister Frank Klingebiel äußert sich in einer Pressemitteilung angesichts der sprunghaften Veränderungen im Inzidenzwert kritisch über die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen, die ab dem morgigen Freitag gilt. Sollten die Zahlen sich weiter im Bereich zwischen 35 und 50 Bewegen, gilt eine ausdrücklich Empfehlung für das Tragen von Masken in den Innenstädten von Salzgitter-Bad und Lebenstedt. Ab einer Inzidenz von 50 würde aus der Empfehlung eine Pflicht werden.
Der sprunghafte Anstieg der Neuinfektionen ließ die für neue Einschränkungen maßgebliche 7-Tage-Inzidenz für Neuinfektionen mit dem Coronavirus in Salzgitter am vergangenen Dienstag in den kritischen Bereich springen. Am Mittwoch ging die Inzidenz von 43,93 auf 36,45, knapp über den ersten kritischen Wert von 35 wieder zurück. "Der Inzidenzwert verändert sich ständig, ein Über- oder Unterschreiten der Schwellenwerte von 35 beziehungsweise 50 ist täglich möglich", stellt Oberbürgermeister Frank Klingebiel fest und erklärt: „Das war für mich ein Grund bisher von einer Allgemeinverfügung abzusehen. Zudem am morgigen Freitag, die neue Landesverordnung, die laut einer Übereinkunft der Landesregierung mit Vertretungen der kommunalen Spitzenverbände am vergangenen Montag transparente, landeseinheitliche Regelungen enthalten soll, in Kraft treten wird. In dieser Übereinkunft war uns kommunalen Vertretern ein landesweit geltender Automatismus für Maßnahmen wichtig.“
Ausbruchsgeschehen in Salzgitter sei "schwer einzugrenzen"
Das Ausbruchsgeschehen in Salzgitter sei auch nach heutiger Bewertung nicht auf eine Großveranstaltung oder auf einen lokal begrenzten Bereich zurückzuführen, sondern sei vielschichtig und aus diesem Grund schwer einzugrenzen. Kritisch sehe Klingebiel zudem in der angekündigten Verordnung die Regelung, dass bei einer Inzidenz von 35 eine Mund-Nasenbedeckung nur getragen werden „soll“, liegt die Inzidenz jedoch bei 50 und höher „muss“ sie hingegen getragen werden. Da sich die Schwellenwerte täglich wechselnd zwischen 35 und 50 bewegen könnten, wäre ein nicht überschaubarer und kaum umzusetzender Regelungsbedarf die Folge. "Die Inzidenz ist unbestritten ein wichtiger Parameter, aber auch dieser Wert erfordere eine differenzierte Betrachtung. Eine hohe Inzidenz, die durch ein lokal begrenztes Ausbruchsgeschehen begründet ist, müsse anders bewertet werden als eine ähnlich hohe Inzidenzzahl, die das Resultat von mehreren kleineren Ausbrüchen in einer Flächenstadt wie Salzgitter ist", schlussfolgert Klingebiel.
„Bei allen getroffenen und auch nicht getroffenen Maßnahmen stellt sich für mich an erster Stelle die Frage nach der Sinnhaftigkeit“ führt Klingebiel aus.„ Ist die Maßnahme tatsächlich geeignet das Infektionsgeschehen einzudämmen? Denn nur dann erreiche ich eine Akzeptanz in der Bevölkerung und im besten Fall den erhofften Erfolg. Eine Allgemeinverfügung, die das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Bereich der Innenstädte von Lebenstedt und Salzgitter-Bad verpflichtend vorschreibt, wird erlassen, falls die Inzidenz 50 überschritten wird. Bis dahin gilt ab Freitag, dass bei einer Inzidenz zwischen 35 und 50 die Mund-Nasen-Bedeckung in diesem Bereich getragen werden 'soll'.“
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