Inzidenz unter 100: Verschärfte Regeln bleiben trotzdem in Kraft

Eine sichere Bewertung der Inzidenzzahlen und eine belastbare Aussage, ob die seit sieben Tagen andauernde Unterschreitung der Marke von 100 von Dauer ist, können aktuell nicht getroffen werden.

(Symbolbild)
(Symbolbild) | Foto: Marvin König

Braunschweig. Die verschärften Regeln zur Pandemiebekämpfung bleiben in Braunschweig zunächst in Kraft. Das hat die Gefahrenabwehrleitung (GAL) der Stadt Braunschweig am heutigen Freitag entschieden. Eine sichere Bewertung der Inzidenzzahlen und eine belastbare Aussage, ob die seit sieben Tagen andauernde Unterschreitung der Marke von 100 von Dauer ist, können aktuell nicht getroffen werden, so die Stadt Braunschweig.


"Sinkenden Sieben-Tage-Inzidenzen in Braunschweig stehen ein massiv steigendes Infektionsgeschehen bei Kinder und Jugendlichen und eine steigende Auslastung der Intensivbetten in den Kliniken gegenüber", stellt die Leiterin der GAL, Sozialdezernentin Dr. Christine Arbogast, klar. "Die aktuellen Zahlen der Inzidenzen sind aufgrund des darin eingebundenen Osterwochenendes mit deutlich eingeschränkten Untersuchungs- und Testaktivitäten sowie Meldeverzögerungen wenig aussagekräftig und nicht ausreichend belastbar."

Mit entsprechendem Abstand zu den Feiertagen sei die Zahl der neuen Fälle und damit auch die Inzidenz wieder angestiegen und liege aktuell bei 66,2 (gestern 63,4). Rund ein Viertel aller Neuinfektionen betreffe derzeit Kinder und Jugendliche. Aktuell seien Kinder und Beschäftigte in 16 Kindertagesstätten von Coronainfektionen betroffen. Der Anteil der Intensivpatienten bei an Covid-19 erkrankten Menschen, die in Krankenhäusern behandelt werden, habe sich stark erhöht. "Es gibt eine steigende Zahl von Fällen mit schwerem Verlauf, die auf den Intensivstationen länger behandelt werden müssen. Dadurch werden die Kapazitäten in den Kliniken stärker ausgelastet."

Szenario B frühstens ab 19. April


Es bleibe daher zunächst in Braunschweig bei den für Hochinzidenzkommunen geltenden Regelungen. Nach Erörterung im Sprecherkreis der Braunschweiger Schulleitungen sei festgelegt worden, frühestens ab 19. April mit dem allgemeinen Schulbetrieb im Szenario B zu starten. Damit solle ein mehrfacher Wechsel zwischen den Szenarien B und C unbedingt vermieden werden. Es gelte also weiterhin: Ausschließlich der Primarbereich, die Förderschulen Geistige Entwicklung sowie die Abschlussklassen der allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen arbeiten im Wechselunterricht ("Szenario B"). Alle anderen Jahrgänge und Schulen würden im Distanzunterricht ("Szenario C") bleiben.

Die Kindertagesstätten würden zunächst weiterhin nur Notbetrieb von bis zu 50 Prozent der Normalauslastung in Bezug auf die reguläre Gruppenstärke anbieten. Die GAL werde die Lage in der nächsten Woche neu bewerten und entscheiden, ob und wann ein Regelbetrieb wiederaufgenommen werden könne.

"Sollte sich die Gesamtinzidenz unterhalb der 100er-Grenze stabilisieren, könnten die Kitas in den Regelbetrieb zurückkehren", betont Dr. Arbogast. "Allerdings ist bereits jetzt durch die vergleichsweise viel höhere Zahl der Infektionen in den Kitas zu erwarten, dass in dieser dritten Infektionswelle das Infektionsgeschehen in den Kitas deutlich umfänglicher ausfallen wird. Es ist daher auch bei Rückkehr in den Regelbetrieb mit deutlichen Einschränkungen zu rechnen. Erfahrungswerte anderer Kommunen belegen dies ebenfalls."

Dies gilt für den Einzelhandel


Die Regeln für den Einzelhandel würden zunächst unverändert bleiben. Bestellen und Abholen (Click & Collect) sei möglich. Terminshopping, also Beratung und der Verkauf von jeglicher Ware in den Geschäftsräumen einer ansonsten geschlossenen Verkaufsstelle nach vorheriger Terminvereinbarung, sowie Abholung bestellter Waren in den Geschäftsräumen seien erst wieder zulässig, wenn der Status der Hochinzidenzkommune aufgehoben werde. Ausgenommen seien Bemusterungstermine zur Vorbereitung des Innen- und Außenausbaus und Termine zur Anprobe individuell hergestellter oder geänderter Kleidung.

Treffen in der Öffentlichkeit und private Zusammenkünfte seien nur mit Personen des eigenen Hausstands und höchstens einer weiteren Person oder als Einzelperson mit mehreren Personen aus einem gemeinsamen Hausstand sowie jeweils mit zugehörigen Kindern bis einschließlich sechs Jahren zulässig.


mehr News aus der Region


Themen zu diesem Artikel


Kindertagesstätte