Inzidenz unter 35 - Weitere Lockerungen ab morgen möglich

Fünf Werktage liegt der Inzidenzwert in Salzgitter unter 35. Nun kann der nächste Schritt getan werden.

(Symbolbild)
(Symbolbild) | Foto: Marvin König

Salzgitter. Salzgitter lag am gestrigen Mittwoch den fünften Werktag unter der maßgebenden Inzidenzmarke von 35. Oberbürgermeister Frank Klingebiel hat daher mit seinem Krisenstab entschieden, am Freitag, 11. Juni, in die Stufe 1 des Stufenplanes 2.0 des Landes Niedersachsen zu wechseln. Dies teilt die Stadt Salzgitter mit.


„Ab Freitag gilt die Stufe 1 des Stufenplans 2.0 des Landes Niedersachsen“, so Oberbürgermeister Frank Klingebiel, „Zugegeben, das klingt recht abstrakt, doch hinter diesem technokratischen Begriff verbergen sich weitere wesentliche, lang herbeigesehnte Lockerungen in vielen Alltagsbereichen. Ich habe die Sportvereine und die Wirtschaftsunternehmen wegen ihrer besonderen Betroffenheit bereits gestern über die in ihren Bereichen eintretenden weiteren Lockerungen schriftlich durch unsere städtischen Gesellschaften, unsere Bäder, Sport und Freizeit Salzgitter GmbH und unsere Wirtschafts- und Innovationsförderung Salzgitter GmbH, unterrichten lassen, damit sie frühzeitig Planungssicherheit erhalten.“

Erstmalig sei am Freitag, 4. Juni, die 7-Tage-Inzidenz des Robert-Koch-Institutes für Salzgitter mit einem Wert von 29,72 und somit deutlich unter dem Schwellenwert von 35 festgestellt worden. Diese positive Entwicklung habe sich fortgesetzt. Da der vergangene Sonntag jedoch laut Landesverordnung nicht bei der 5-Tage-Regel mitzählt, sei der gestrige Inzidenz-Wert von 21,09 der Entscheidende gewesen; am übernächsten Tag nach Ablauf des Fünftageswertes sei ein Wechsel in die nächste Stufe möglich und müsse zur rechtlichen Geltung von der Stadtverwaltung durch eine Allgemeinverfügung bekannt gemacht werden. Das sei am heutigen Donnerstag im Amtsblatt der Stadt Salzgitter vollzogen worden.

Freiheiten hart erarbeitet


„Die in den vergangenen Tagen konstant stark gefallenen Inzidenzen ermöglichen weitere deutliche Schritte zur Normalität. Keine Kundenbegrenzung im Einzelhandel, keine Testpflicht in Innenbereichen der Gastronomie und beim Freizeit- und Mannschaftssport und auch das Benutzen von Duschen und Umkleiden auf Sportanlagen ist unter Beachtung von Hygiene- und Abstandsregelungen wieder zulässig. Das sind nur einige Beispiele, die aufzeigen, was ab morgen wieder in Salzgitter möglich ist; alles schon fast wieder wie in Vor-Coronazeiten“, freut sich Oberbürgermeister Frank Klingebiel und ergänzt: „Das haben wir uns alle durch sehr, sehr harte Einschnitte in unser persönliches Lebensumfeld erarbeitet. Vielen Dank allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Disziplin und ihre Rücksichtnahme und besonderen Dank an meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich - egal an welcher Stelle sie ihren Dienst in meiner Stadtverwaltung für die Bürgerinnen und Bürger in den besonderes schwierigen Corona-Zeiten verantwortungsvoll versehen haben und weiterhin versehen - zum Teil bis an die Belastungsgrenze im Interesse der Bürgerschaft eingesetzt haben!“

Der Oberbürgermeister und sein Krisenstab hätten aufgrund der erfreulichen Entwicklung der 7-Tages-Inzidenzen ergänzend entschieden, noch eine weitere einschneidende Infektionsschutzmaßnahmen aufzuheben. Klingebiel: „Die aktuelle positive Inzidenz-Entwicklung lässt es nun auch zu, die durchaus kontrovers diskutierte, erweiterte städtische Maskenpflicht in den Innenstädten von Salzgitter-Lebenstedt und Salzgitter-Bad aufzuheben. Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske besteht aufgrund der Niedersächsischen Corona-Verordnung jedoch weiterhin an Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs, in allen Einrichtungen mit Besuchs- und Kundenverkehr (inklusive der Eingangsbereiche und Parkplätze) und auf Wochenmärkten. Ich appelliere in diesem Zusammenhang an alle Bürgerinnen und Bürger, nicht leichtfertig zu werden und sich und andere weiter zu schützen. Ob und wo Sie über die vorgenannten rechtlich vorgeschriebenen Plätze hinaus eine Maske freiwillig tragen, entscheiden Sie ganz alleine für sich. Bedenken Sie: Die Pandemie wird erst mit der Erreichung der Herdenimmunität durch das fortschreitende Impfen besiegt werden. Bitte seien Sie also alle weiterhin vorsichtig und umsichtig, auch wenn die 7-Tages-Inzidenzzahlen sich aktuell erfreulich entwickeln.“

Diese Lockerungen kommen - Hygienekonzept weiter erforderlich


Die Testpflicht für Gäste der Innengastronomie entfalle. Masken seien weiterhin überall, außer am Sitzplatz, zu tragen. Für private geschlossene Feiern in Gastronomiebetrieben gelte eine Höchstzahl von 100 Gästen. Alle Teilnehmenden würden einen aktuellen, negativen Testnachweis benötigen. Masken seien weiterhin überall notwendig, außer am Sitzplatz, zu tragen. Für private Feiern zu Hause oder an anderen Orten gelten die Kontaktbeschränkungen. Im Freien gelte für Veranstaltungen, die auch zeitweise stehend stattfinden können, eine Höchstteilnehmendenzahl von 500. In geschlossenen Räumen gelte bei ausschließlich sitzenden Gäste die gleiche Anzahl von 500. Bei teilweise stehenden und sitzenden Gästen gilt in geschlossenen Räumen eine Höchstzahl von 100 Gästen.

Für Besucher von Alten- und Pflegeheimen entfalle die Testpflicht in diesen Einrichtungen. Auch Hallen- und Spaßbäder dürfen öffnen. Sportanlagen seien im Freien und auch in geschlossenen Räumen geöffnet. Ein Hygienekonzept müsse dabei beachtet werden. Die Testpflicht für Betreuungs- und Trainingspersonal sowie erwachsene Trainingsteilnehmende entfalle. Die Zahl von Zuschauenden bleibe begrenzt. Auch in Spielbanken und Spielhallen entfalle die Testpflicht. Discotheken und Clubs dürfen in der Stufe 1 mit verringerter Kapazität öffnen. Für Gäste gelte jedoch eine Testpflicht.

Hochzeiten, Konfirmationen, Kommunionen, Taufen, Beerdigungen und ähnliches könnten stattfinden, vorausgesetzt der Abstand bleibe gewahrt. Rechtliche Beschränkungen der Personenzahl bei der Zeremonie gebe es nicht. In Innenräumen sei, solange der Sitzplatz nicht eingenommen wird, eine medizinische Maske zu tragen.

Die Kontaktbeschränkungen würden unverändert bleiben. Maximal zehn Personen aus drei Haushalten dürfen sich treffen. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Wer eine vollständige Impfung erhalten hat, die mindestens 14 Tage zurückliegt oder bereits genesen ist, werde bei Zusammenkünften ebenfalls nicht mitgezählt.



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