Inzidenz von 50 überschritten: In Braunschweig gilt nun Maskenpflicht

Die Maskenpflicht gilt in einigen Bereichen der Stadt von 10 bis 23 Uhr.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Braunschweig. Es hatte sich in den vergangenen Tagen bereits abgezeichnet. In Braunschweig wurde der Inzidenzwert von 50 überschritten. Damit gelten die entsprechenden einschränkenden Bestimmungen der Verordnung der Landes Niedersachsen sowie die Allgemeinverordnung der Stadt Braunschweig. Ab nun gilt die Maskenpflicht.



Mit 761 Corona-Fällen (+27 seit gestern) hat Braunschweig einen 7-Tage-Inzidenzwert von 53,7 erreicht. Damit gilt eine Maskenpflicht in der durch entsprechende Verkehrsschilder gekennzeichneten Fußgängerzone der Innenstadt, im Magniviertel, auf der Westseite des Bohlwegs, nördlich begrenzt durch die Dankwardstraße, südlich begrenzt durch den Waisenhausdamm, der Münzstraße nördlich begrenzt durch den Platz der Deutschen Einheit, südlich begrenzt durch Damm sowie in der Schlosspassage. Die Anordnung gilt werktags zwischen 10 und 23 Uhr.


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