Inzidenz weiter gesunken: Diese Lockerungen erwarten den Landkreis

Die Lockerungen treten ab kommenden Freitag in Kraft.

In Teilen der Innenstadt wird die Maskenpflicht ab Freitag entfallen. Archivbild.
In Teilen der Innenstadt wird die Maskenpflicht ab Freitag entfallen. Archivbild. | Foto: Anke Donner

Wolfenbüttel. Nachdem die Corona-Verordnung seit dem 2. Juni Lockerungen aufgrund der stabilen 7-Tages-Inzidenz von unter 50 ermöglicht hat, sind nun weitere Lockerungen in Aussicht. Die aktuelle Corona-Verordnung sieht weitere Lockerungen für Landkreise und Städte vor, die stabil an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter einer 7-Tages-Inzidenz von 35 liegen. Im Landkreis Wolfenbüttel ist diese Schwelle am heutigen Mittwoch erreicht, die Lockerungen treten laut Verordnung am übernächsten Tag in Kraft – also am kommenden Freitag, 11. Juni. Der Landkreis stellt das Unterschreiten dieser relevanten Marke mit einer Allgemeinverfügung fest, wie dieser in einer Pressemitteilung berichtet.


So würden die Schulen im Landkreis im Präsenzbetrieb („Szenario A“) bleiben. Eine Maskenpflicht entfalle. Auch die Kontaktbeschränkungen würden sich ändern. Im privaten und öffentlichen Raum könnten sich dann bis zu höchstens zehn Personen aus maximal drei verschiedenen Haushalten treffen. Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden, wie auch vollständig Geimpfte und Genesene, nicht eingerechnet. Im öffentlichen Raum gelte weiterhin das Abstandsgebot. Könne der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden, müsse eine Maske getragen werden.

Private Feiern wieder möglich


Bei einer Inzidenz von unter 35 entfalle in Gastronomiebetrieben die Testpflicht für die Innen- und Außenbewirtschaftung. An Tischen müsse keine Maske getragen werden. Für den Saalbetrieb und private Feiern gelte, dass diese mit maximal 100 Personen stattfinden dürfen. Hierfür sei ein negatives Schnelltest-Ergebnis weiterhin erforderlich. Eine Maske sei zu tragen, außer an Tischen. In der Gastronomie müssten weiterhin Kontaktdaten zur Nachverfolgung erhoben werden. Dies solle elektronisch über eine App, etwa die Luca-App, erfolgen. Eine alternative Dokumentation über Papier sei in Einzelfällen möglich.

Einzelhandel, Wochenmärkte, Messen und gewerbliche Ausstellungen sowie körpernahe Dienstleistungen seien geöffnet und zulässig. Hygienekonzepte müssen vorliegen. Es gelte eine Maskenpflicht.

Sportanlagen und Schwimmbäder könnten mit entsprechendem Hygienekonzept öffnen. Eine Testpflicht sei nicht mehr vorgesehen. Der Landkreis rät dazu, insbesondere bei der Sportausübung mit Kontakt in geschlossenen Räumen, sich auch weiterhin regelmäßig testen zu lassen. Darüber hinaus gelte es weiterhin vorsichtig zu bleiben und möglichst draußen Sport zu treiben und auf Abstände zu achten.

Veranstaltungen vorher anmelden


Unter freiem Himmel seien Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen möglich. Die Veranstaltungen dürfen zeitweise, aber nicht durchgängig, im Stehen stattfinden. In geschlossenen Räumen seien Veranstaltungen mit bis zu maximal 100 Personen, zeitweise im Stehen, möglich oder bis zu 500 sitzenden Personen. Veranstaltungen sollen dem Gesundheitsamt im Landkreis Wolfenbüttel drei Wochen vor Beginn mit dem dazugehörigen Hygienekonzept unter gesundheitsamt@lk-wf.de bekannt gemacht werden. Diese Frist benötige der Landkreis, um eine infektionsrechtliche Beurteilung des Konzepts rechtzeitig vor der Veranstaltung zu ermöglichen.

Am 11. Juni werde ebenfalls die Maskenpflicht in Teilen der Innenstädte von Wolfenbüttel und Hornburg, Gemeinde Schladen-Werla, aufgehoben. Aufgrund der besonderen Regelungen in der Corona-Verordnung des Landes bestehe weiterhin eine Maskenpflicht auf Wochenmärkten, auf Parkplätzen und in Eingangsbereichen von Geschäften sowie an den Haltestellen des Nahverkehrs.

Verschärfungen bei steigenden Inzidenzen möglich


Wenn an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tages-Inzidenz die 35 überschreitet, würden am übernächsten Tag erneut Verschärfungen in Kraft treten.

Aktuelle Informationen zu Corona im Landkreis gebe es unter www.lkwf.de/corona. Weitere Infos zur aktuellen Verordnung und die FAQ des Landes unter: www.niedersachsen.de


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