Inzidenzwert überschritten - Sperrstunde und Einschränkungen in Wolfenbüttel

Auch in Wolfenbüttel ist die 7-Tage-Inzidenz auf über 35 gestiegen. Die damit verbundenen Einschränkungen treten am morgigen Dienstag in Kraft.

(Symbolbild)
(Symbolbild) | Foto: Marvin König

Wolfenbüttel. Seit dem Wochenende hat der Landkreis Wolfenbüttel einen Inzidenzwert von über 35 Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner erreicht. Erste Einschränkungen des öffentlichen Lebens nach der neuen Landesverordnung greifen nun auch für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Wolfenbüttel, wie der Landkreis in einer Pressemitteilung bekannt gibt.



Die neuen Einschränkungen betreffen vor allem private Feiern, Besuche oder Feiern in einer Gaststätte und das Verhalten im öffentlichen Raum. Ab Anzeige in der Inzidenz-Ampel des Landes gelten erste Maßnahmen, die laut der geänderten Landesverordnung sofort greifen: In der eigenen Wohnung sowie im eigenen Haus, Hof oder Garten ist nur noch ein Treffen mit maximal 15 Personen möglich. Im öffentlichen Raum und in Gaststätten dürfen nur noch maximal 25 Personen im Rahmen privater Treffen und Feiern zusammenkommen. Für Gaststätten gibt es eine Sperrstunde ab 23 Uhr. Zusätzlich gebe es die dringende Empfehlung auch unter freiem Himmel auf engem Raum eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Zu den Bereichen im öffentlichen Raum, in dem dies dringend empfohlen werde, befinde sich laut Landkreissprecher Andree Wilhelm eine Allgemeinverordnung in Vorbereitung. Ab einem Inzidenzwert von 50 würde aus der Masken-Empfehlung dann eine Masken-Pflicht.


Einschränkungen gelten offiziell ab Dienstag


Auch wenn der aktuelle Wert meldebedingt voraussichtlich erst ab dem morgigen Dienstag in der Inzidenz-Ampel des Landes angezeigt wird, bittet der Landkreis alle Bürgerinnen und Bürger sich schon jetzt "der Situation entsprechend" zu verhalten.

Sollte sich das Infektionsgeschehen nicht verlangsamen, würden ab einem Inzidenzwert von 50 weitere Maßnahmen greifen. Ab einem Inzidenzwert von 50 dürfen sich nur noch maximal 10 Personen aus zwei Haushalten oder mit engen Angehörigen gemeinsam begegnen. Das gelte für die eigene Wohnung, den eigenen Hof oder Garten, den öffentlichen Raum und Gaststätten. Für letztere gilt weiterhin eine Sperrfrist ab 23 Uhr. Auf vom Landkreis bestimmten Straßen und Plätzen gilt eine Maskenpflicht.


Veranstaltungen müssen zeitig angemeldet werden


Mit der seit vergangenem Freitag gültigen Landesverordnung müssen alle Veranstaltungen, die teilweise oder ganz im Stehen ablaufen, durch den Landkreis genehmigt werden. Hier sei ein Hygienekonzept zwingend vorzulegen, unabhängig von der Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Als Beispiele nennt die Verordnung hier Kongresse, Messen, gewerbliche Ausstellungen, Jahrmärkte, Spezialmärkte und ähnliche Veranstaltungen.

Für eine solche Genehmigung bittet der Landkreis darum, die Veranstaltung mindestens drei Wochen vorher unter gesundheitsamt@lk-wf.de anzumelden. Ein Hygienekonzept muss beigefügt werden. Abhängig vom Infektionsgeschehen könne die Veranstaltung durch die Landkreisverwaltung auch kurzfristig mit Auflagen belegt oder ganz untersagt werden.

Außerdem, so der Landkreis, sollte überlegt werden, ob eine Veranstaltung zum jetzigen Zeitpunkt unbedingt notwendig ist, oder nicht verlegt werden kann.


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