Jobangebot: Bei dieser Betrugsmasche machen sich sogar die Opfer strafbar

Die Täter kontaktieren Personen, die sich "auf einer bekannten Verkaufsplattform für Kleinanzeigen" als Jobsuchende angemeldet haben und machen ihnen ein vermeintlich gutes Angebot.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Region. Um gutgläubige Käufer hinters Licht zu führen, denken sich Betrüger immer neue Maschen aus. So komme es momentan zu immer mehr Betrugsfällen im Zusammenhang mit dem Einlegen von Briefen an Packstationen. Ziel ist es dabei durch das Einlegen der Umschläge eine Sendungsnummer zu generieren und diese im Rahmen von Betrugshandlungen über Verkaufsplattformen im Internet zu nutzen. Den Käufern würden mit den falschen Sendungsnummern Versandnachweise für Waren übermittelt, die es nicht gibt, woraufhin diese einen Kaufpreis überweisen. Die Polizei Goslar informierte vergangene Woche erstmals über diese Masche.


Um an die falschen Sendungsnummern zu gelangen, ziehen die Betrüger auch Dritte mit in ihre Machenschaften hinein. So würden die Betrüger zu Personen Kontakt aufnehmen, die sich auf einer bekannten Verkaufsplattform für Kleinanzeigen als Jobsuchende angemeldet haben. Das Angebot des vermeintlichen Arbeitgebers klinge gleichermaßen einfach wie lukrativ: Die Jobsuchenden sollen leere, oder teilweise mit einem Werbeblatt oder ähnlichem versehene Briefsendungen, zumeist in luftgepolsterten Umschlägen in Packstationen einlegen. Diese Umschläge müssten von den Jobsuchenden gekauft werden. Bei Rückfragen bezüglich der ungewöhnlich anmutenden Versandart, werden durch den "Arbeitgeber" Erklärungen gegeben, dass die Umschläge erst bei dem Empfänger der Sendung befüllt werden, zum Beispiel mit Spielkarten oder ähnlichem.

Als Entgelt dafür werde vom "Arbeitgeber" pro eingelegter Briefsendung 1,50 bis 3 Euro mittels Amazon-Gutscheinkarten, aber auch Paysafe-Cards, gezahlt. Zur Entgegennahme der Aufträge des "Arbeitgebers" werde ein gemeinsamer Chat mittels Fernwartungssoftware auf dem Rechner des Jobsuchenden eingerichtet. Die nun per E-Mail übersandten beziehungsweise durch den "Arbeitnehmer" heruntergeladenen Wertmarken oder Label von DHL werden durch den Jobsuchenden ausgedruckt, auf Luftpolsterumschläge geklebt und in einer Packstation eingeworfen.

Das Betrugsdezernat weise die Jobsuchenden darauf hin, dass auch sie sich als Teil des kriminell handelnden Netzwerks mit dem speziellen Postversand strafbar machen. Im Falle eines solchen Jobangebotes sollten Betroffene unverzüglich Abstand von einer solchen Arbeit nehmen und sich bei der Polizei melden.


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