Jürgenohl: Eigentümer können beim Sanieren Steuern sparen

Bei Mietobjekten können beispielsweise die steuerlich begünstigten Kosten auf zwölf Jahre verteilt zu 100 Prozent abgeschrieben werden. Hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

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(Symbolbild) | Foto: Pixabay

Goslar. Im Sanierungsgebiet Soziale Stadt Jürgenohl haben Eigentümerinnen und Eigentümer bei Baumaßnahmen die Möglichkeit Steuervorteile zu nutzen. So können die Kosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen wie Fenstererneuerung, Fassadensanierung, Ersatz der Heizungsanlage oder neue Fliesen im Bad entsprechend der Vorgaben des Einkommenssteuergesetztes (EStG) erhöht abgeschrieben werden. Dies gibt die Stadt Goslar in einer Pressemitteilung bekannt.


Bei Mietobjekten können beispielsweise die steuerlich begünstigten Kosten auf zwölf Jahre verteilt zu 100 Prozent abgeschrieben werden. Bei Gebäuden, die vom Eigentümer selbst bewohnt werden, reduziert sich der Abschreibungsbetrag in diesem Zeitraum auf 90 Prozent. Um die Steuervorteile in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Unter anderem müssen durch die Maßnahmen Missstände oder Mängel im Sinne des Paragrafen 177 des Baugesetzbuches behoben und beseitigt werden und diese allgemein den Zielen und Zwecken des Stadtsanierungsprozesses Soziale Stadt Jürgenohl entsprechen. Für Baumaßnahmen zur Reduzierung von Barrieren am Wohneigentum können zusätzlich Städtebauförderungsmittel beantragt werden.

Weiterführende Information erteilt die Stadtverwaltung, Frau Bagus (Telefon: 05321/704-376, E-Mail: Juliana.Bagus(at)goslar.de) oder der für die Stadt Goslar tätige Sanierungsträger, die BauBeCon Sanierungsträger GmbH, hier Frau Voll (Telefon: 0421 32901-42, E-Mail: SVoll(at)baubeconstadtsanierung.de) auf. Bei einer gemeinsamen Bestandsaufnahme vor Ort werden die Handlungsbedarfe festgestellt und gemeinsam mit dem Eigentümer ein Sanierungskonzept entwickelt.