Wolfenbüttel. Die Bezuschussung für Bildungs- und Erholungsmaßnahmen für Kinder im Rahmen der Jugendarbeit soll in Zukunft flexibler gestaltet werden. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig empfohlen, dass die Fördermöglichkeiten von Ferienmaßnahmen ab dem kommenden Jahr ausgeweitet werden sollen.
Die bisherigen Förderrichtlinien seien sehr eng gefasst gewesen, erklärte die Kreisverwaltung. Das soll sich ab 2017 allerdings ändern. Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 17 Jahren mit Wohnsitz im Kreisgebiet sollen dann nämlich zu Bildungs- und Erholungsmaßnahmen, die im Rahmen der Jugendarbeit nach §11 SGB VIII stattfinden, einen Zuschuss zu den
Teilnahmegebühren erhalten können, wenn sie aus Familien kommen, die Anspruch auf Hilfen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem
Asylbewerberleistungsgesetz, dem Wohngeldgesetz oder Kindergeldzuschlag haben. Der Zuschuss soll dabei ein Drittel des Teilnahmebetrages abdecken, maximal jedoch 220 Euro.
Auch wenn die Erweiterung der Bezuschussung erst ab dem kommenden Jahr starten soll, hieß es seitens der Kreisverwaltung, dass sie auch in diesem Jahr schon großzügig mit gestellten Anträgen umgehen wolle. Im Haushalt 2016 sind nach Angaben der Verwaltung 8.000 Euro für eine Förderung nach den geltenden Richtlinien bereitgestellt. Mit der neuen Richtlinie ab dem 1. Januar 2017 sollen dann voraussichtlich 10.000 Euro für diesen Zweck in den Haushalt 2017 eingestellt werden.
Jugendarbeit: Mehr Zuschüsse für Ferienmaßnahmen
von Jan Borner
Symbolbild. Foto: Archiv