K1-Ausbau bei Lichtenberg abgeschlossen: Freie Fahrt zum Burgberg

Seit August laufen die Arbeiten. Nun gibt es endlich Entwarnung. Nur noch eine Kleinigkeit fehlt.

Die Kreisstraße 1 ist nun endlich wieder freigegeben.
Die Kreisstraße 1 ist nun endlich wieder freigegeben. | Foto: Stadt Salzgitter/ A. Kugellis

Salzgitter. Ab dem heutigen Mittwoch, 12. Juni, 10 Uhr ist die K1 zwischen SZ-Lichtenberg und Burgberg wieder für den Verkehr freigegeben. Dies teilte die Stadt mit.



Neben der baulichen Grundsanierung der Straße selbst musste in den vergangenen Monaten auch eine Hangsicherung im Bereich der Serpentine durchgeführt werden.

Dazu erläutert Torsten Fleige-Lütgering, Fachdienstleiter Tiefbau und Verkehr: „Wir haben mit der Baumaßnahme Ende August des vergangenen Jahres begonnen. Besonderheit bei dieser Straßenbaumaßnahme war die Hangsicherung über eine sogenannte dynamische Intensivverdichtung (DYNIV). Das Grundprinzip besteht in der Übertragung von Fallenergie auf die Oberfläche eines ursprünglich zusammendrückbaren und wenig tragfähigen Bodens, um dessen bodenmechanischen Kennwerte zu verbessern. Die DYNIV wurde Ende November 2023 abgeschlossen.“

Verzögerte Fertigstellung


Zu den Zeitlichen Verzögerungen erläutert er weiter: „Aufgrund der extrem schlechten Witterungsverhältnisse mit Starkregenereignissen mussten die Arbeiten immer wieder pausieren. Die vorhandenen Böden waren derart durchnässt, dass die Tragfähigkeit nicht gegeben war und einen Bodenaustausch mit Grobschottermaterial erforderlich machte.“

Nach Abschluss der Restarbeiten (Markierung, Setzen der Schutzplanken und Leitpfähle, Beschilderung), die in den vergangenen Tagen stattgefunden haben, kann die Straße nun wieder für den Verkehr freigegeben werden.

Es kommen noch Pflanzen


Noch offen ist eine Ausgleichs- und Ersatzbepflanzung als Kompensationsmaßnahme. Diese ist für Ende des diesen Jahres beziehungsweise Anfang des kommenden Jahres geplant.

Der geplante Kostenrahmen von rund 1,9 Millionen Euro kann aller Wahrscheinlichkeit nach eingehalten werden. Diese Maßnahme wird von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr im Zuge GVFG (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) gefördert.


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