Kabinett beschließt Einrichtung der Beschwerdestelle Pflege

Die Beschwerdestelle werde als neutrale und ungebundene Interessenvertreterin mit allen für die Pflege wichtigen Institutionen zusammenarbeiten.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Niedersachsen. Die Novelle des Niedersächsischen Pflegegesetzes (NPflegeG), die am 22. Dezember 2021 in Kraft getreten ist, sieht vor, das Büro der Landespatientenschutzbeauftragten um eine Beschwerdestelle Pflege zu erweitern. Für den Aufbau der Beschwerdestelle stehen zweieinhalb Vollzeitstellen zur Verfügung, die in Folge des heutigen Beschlusses des Kabinetts der Niedersächsischen Landesregierung zeitnah besetzt werden sollen, wie aus einer Pressemitteilung der Landesregierung zu entnehmen ist.


An die Beschwerdestelle können sich pflegebedürftige Menschen, Angehörige und Pfleger mit Hilfeersuchen und Beschwerden zu Fragen der pflegerischen Versorgung wenden. Zentrale Aufgabe sei es, diese Anliegen entgegenzunehmen, sie zu prüfen und auf eine Klärung hinzuwirken. Dabei werde die Beschwerdestelle als neutrale und ungebundene Interessenvertreterin mit allen für die Pflege wichtigen Institutionen zusammenarbeiten.


Sozialministerin Daniela Behrens erklärt: "Die Pflege soll damit noch mehr in den Fokus der Patientensicherheit rücken. Fehlentwicklungen und Missstände in der Pflege sollen aufgedeckt und so weit wie möglich abgestellt werden. Die aus der Arbeit der Beschwerdestelle resultierenden Erkenntnisse und Erfahrungen werden zudem ausgewertet, um konkrete Problemstellungen offenzulegen und diesen zukünftig entgegenzuwirken.“

Stellen werden zeitnah ausgeschrieben


Die Schaffung einer Beschwerdestelle Pflege zählt zu den Beiträgen des Landes zur Konzertierten Aktion Pflege Niedersachsen (KAP.Ni). Für eine erfolgreiche Umsetzung der Beschwerdestelle gelte es nun Personal zu gewinnen, um schnellstmöglich mit dieser Aufgabe beginnen zu können. Die entsprechenden Stellenausschreibungen werden vom Gesundheitsministerium zeitnah auf den Weg gebracht.


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