Braunschweig. Unter dem Motto "persönlich, schnell und unbürokratisch" unterstützt die Kameradschaftshilfe (KH) ihre Mitglieder der Polizeigemeinschaft bei Todesfällen. Auch wenn der Name sehr traditionell klingt, so ist die Intention topaktuell. Der Gedanke der Solidarität steht für die circa 900 Mitglieder an erster Stelle. Die freiwillige, gemeinnützige und soziale Einrichtung wurde im Jahr 1948 gegründet und der Vereinsvorsitz obliegt dem jeweiligen Polizeipräsidenten. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Polizei hervor.
Im Bedarfsfall kann die KH die betroffene Familie finanziell unterstützen und Teile der dienstlichen Fürsorge übernehmen. Die Beratung von Mitgliedern in persönlichen Notsituationen, wie dem Tod, ist vor dem Hintergrund immer komplexer werdender rechtlicher Rahmenbedingungen deutlich in den Vordergrund gerückt. Ein persönlicher, beratender Beistand stellt für viele Menschen eine große Hilfe dar. In den vergangenen 75 Jahren wurde rund 2.200 Hinterbliebenen die Hilfe zu Teil.
Großes Jubiläum
Dieses Jubiläum der KH sei ein wichtiger Meilenstein, der den Einsatz der Organisation für die Polizeigemeinschaft würdigt und eine wichtige Rolle bei der Unterstützung der Mitglieder und deren Hinterbliebenen gespielt hat.
Michael Pientka: "Ich bin von der Idee der KH überzeugt. Der Gedanke der Solidarität, des füreinander Einstehens in der Not, ist gestern wie heute die Kraft, die Menschen miteinander besonders verbindet."
Über die Kameradschaftshilfe
Die langjährigen Wegbegleiter der KH, Elke Gündner-Ede und Ralf Ehrenberg, erklären Geschichte und Zweck der Kameradschaftshilfe: Mit einer Generalorder der britischen Militärverwaltung war im Februar 1946 für den gesamten Einflussbereich eine aktive Beamtenvertretung, der Polizei Kameradschaftsbund, eingerichtet worden. Im Rahmen dieses Kameradschaftsbundes wurde im März 1948 durch den "Chef der Polizei", Polizeioberrat Bönig, eine sogenannte Sterbeumlage ins Leben gerufen.
Die Notwendigkeit wurde in der Linderung großer existenzieller Nöte der Polizeibeamtinnen und -beamten gesehen. Die wirtschaftliche Situation Deutschlands war als Kriegsfolge stark angespannt, die Zeit war von extremer Kriminalität, nicht zuletzt auch gegen die Polizei, geprägt. 65 Prozent der Beschäftigten in der Polizei verdienten weniger als 250 DM nach der im Sommer 1948 durchgeführten Währungsreform. Im weiteren Verlauf des Jahres entwickelte eine neu entstandene Beamtenvertretung im "Lande Braunschweig", wie auch in anderen Landesteilen, die "Kameradschaftshilfe", kurz "KH". Ihr gehörten 1.250 von damals 1.360 Polizeibeamtinnen und -beamten an.
Die damalige Präambel lautete: "Die Kameradschaftshilfe ist eine freiwillige, soziale Einrichtung aller Polizei-Exekutivbeamten der Polizei Braunschweiger Land. Sie stellt eine praktische Tat echter Kameradschaft dar, zumal dabei bedacht werden muss, dass die eigenen Angehörigen selbst einmal in den Genuss der KH kommen können und so von der ersten großen Not bewahrt bleiben, dass außerdem keine laufenden Zahlungen geleistet werden brauchen und die KH nur im Bedarfsfall ausgelöst wird. Sie schließt jedes Geschäft aus und wird von der gewählten Beamtenvertretung getragen". Der jeweilige Bedarfsfall setzte ein Umlageverfahren in Gang, welches zu einer finanziellen Zuwendung an die betroffene Familie führte. Über die Zeit wurde die KH für alle Polizeibeschäftigen geöffnet. Das heißt, Tarifbeschäftigte wie auch Beamtinnen und Beamte können sich heute an diesem Akt der praktischen Solidarität beteiligen.
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