Kapazitäten am Ende: PCR-Tests nicht mehr für jeden Corona-Verdachtsfall

Die Winterruhe in Niedersachsen wird verlängert. Weitere Verschärfungen der Maßnahmen sind derzeit nicht geplant.

von


Symbolbild
Symbolbild | Foto: pixabay

Niedersachsen. Weder Lockerungen noch Verschärfungen der Corona-Beschränkungen wurden am heutigen Montag im Rahmen des Bund-Länder-Gipfels beschlossen. Das heißt allerdings auch, dass die "Winterruhe" in Niedersachsen in die Verlängerung geht. Das kündigt die Landesregierung in einer Pressemitteilung an. Ein Datum für wie lange wird allerdings nicht genannt. Die einschneidendste Veränderung, die heute beschlossen wurde, betrifft aber die PCR-Tests. Diese werden bald nicht mehr für alle Corona-Verdachtsfälle zur Verfügung stehen.



"Die derzeit hohe und voraussichtlich weiter steigende Zahl der Neuinfektionen führt zu Engpässen bei den verfügbaren PCR-Tests. Die Labore sind bereits in Teilen überlastet. Bei auftretenden Engpässen ist es daher unabdingbar, Priorisierungen vorzunehmen", heißt es in dem heutigen Bund-Länder-Beschluss. Die Länder nehmen den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz zur Kenntnis, dass die nur begrenzt verfügbaren PCR-Tests auf vulnerable Gruppen und Beschäftigte, die diese betreuen und behandeln, konzentriert werden sollen. Also auf das Personal insbesondere in Krankenhäusern, in Praxen, in der Pflege, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und für Personen mit dem Risiko schwerer Krankheitsverläufe. Bei diesen soll der Verdacht auf eine Covid-19-Infektion weiterhin durch einen PCR-Test abgeklärt werden. Ebenso sollen PCR-Tests für Hochrisikopatientinnen und -patienten (Ältere, Komorbidität, immunsupprimierte Patientinnen und Patienten) eingesetzt werden, um eine frühzeitige Behandlung und gegebenenfalls antivirale Therapie zu ermöglichen.

Neues Testregime muss her


Der Bundesminister für Gesundheit wird in Abstimmung mit den Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsministern der Länder ein verändertes Testregime ausarbeiten und die Nationale Teststrategie sowie die Coronavirus-Testverordnung entsprechend anpassen. Gleichzeitig müssen alle Anstrengungen unternommen werden, die PCR-Testkapazitäten zu erhöhen, so der Beschluss.


In Sachen Großveranstaltungen sind sich die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Ländereinig, dass es bei der Durchführung eine Vereinheitlichung der bestehenden Regelungen geben muss. Die Staats- und Senatskanzleien der Länder sollen bis zum 9. Februar eine einheitliche Regelung vereinbaren.

Öffnungsperspektiven entwickeln


Die bisher geltenden Regeln haben grundsätzlich weiterhin Bestand. Die Entwicklung der Omikron-Welle wird weiter aufmerksam beobachtet. Wenn eine Überlastung des Gesundheitssystems drohe, sollen weitergehende Maßnahmen zur Infektionskontrolle vereinbar werden. Auf der anderen Seite sollen aber auch Öffnungsperspektiven für den Moment entwickelt werden, wenn eine Überlastung des Gesundheitssystems ausgeschlossen werden kann.

Die nächste Zusammenkunft des Bundeskanzlers mit den Regierungschefs der Länder findet am 16. Februar statt, sofern nicht das weitere Infektionsgeschehen eine frühere Zusammenkunft nötig macht.


mehr News aus der Region