Karlsruhe/Braunschweig/Wolfsburg. Bundesweite Stadionverbote gegen Fußballfans sind auch ohne den konkreten Nachweis einer Straftat zulässig. So entschied nun das Bundesverfassungsgericht.
Auch ohne den konkreten Nachweis einer Straftat
Zukünftig wird es wohl noch einfacher, unliebsame Störer aus dem Fußball zu verdrängen. Die obersten Deutschen Richter in Karlsruhe wiesen nun die Verfassungsbeschwerde eines FC Bayern-Fans als unbegründet zurück, der sich wegen ein gegen ihn verhängtes Stadionverbotes zur Wehr setzen wollte. Mit dem Urteil einher geht die Zulässigkeit bundesweiter Stadionverbote – auch ohne den konkreten Nachweis einer Straftat, wenn es eine auf Tatsachen gestützte Sorge künftiger Störungen gebe, heißt es in einemBeschluss der Richter.
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