Celle. Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) muss die Kosten für eine Brustvergrößerung aus psychischen Gründen nicht zwingend übernehmen. Das entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) in einem am heutigen Montag veröffentlichten Beschluss. Damit wurde die Berufung einer 52-jährigen Frau aus dem Landkreis Hildesheim gegen ein Urteil des Sozialgerichts Hildesheim vom 30. Juni 2021 zurückgewiesen. Die Revision wurde nicht zugelassen.
Die Frau hatte bereits im Alter von 26 Jahren eine ästhetische Brustvergrößerung mit Kochsalzimplantaten vornehmen lassen - aufgrund einer Brustkrebserkrankung mussten später beide Implantate entfernt werden. Zwei Jahre nach der Operation hatte sie eine neue Brustvergrößerung beantragt und sich zur Begründung auf psychische Belastungen berufen.
Keine krebsbedingte Rekonstruktion
Die Kasse lehnte diesen Antrag ab, da es bei den Implantaten nicht um eine krebsbedingte Rekonstruktion ging. Bei der OP war es zu keiner Entfernung der Brustdrüsen gekommen, auch eine äußerliche Entstellung lag nach Ansicht der Kasse nicht vor. Die Brüste seien demnach zwar "eher klein", aber "zum Körperbild noch passend". Die angebotene Alternative eines Liftings hatte die Frau abgelehnt. Das LSG bestätigte die Rechtsauffassung der Krankenkasse. Bei der Klägerin liege weder eine krankheitswertige Beeinträchtigung einer Körperfunktion vor, noch eine entstellende anatomische Abweichung, hieß es zur Begründung. Subjektive Belastungen durch das Erscheinungsbild könnten keinen Eingriff rechtfertigen wegen der Schwierigkeiten einer Vorhersage der psychischen Wirkungen von körperlichen Veränderungen und der deshalb unsicheren Erfolgsprognose. Das Gericht bewertete den fehlenden Nachweis der psychischen Belastungen daher nicht (Beschluss vom 17. August 2022 - L 16 KR 344/21).
Trend zu mehr ästhetischen Operationen
Nach Angaben des Gerichts gab es zuletzt im Krankenversicherungsrecht einen Trend zu immer mehr Verfahren wegen ästhetischer Operationen. Diese Entwicklung beobachte man "seit etwa ein bis zwei Jahren", sagte LSG-Sprecher Carsten Kreschel. "Bisher machten Lifestyle-OPs und ästhetische Medizin nur einen minimalen Verfahrensanteil aus. Inzwischen gehören sie zum Alltagsgeschäft."