Kein Fracking auf dem Erlaubnisfeld Borsum

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Lageplan Erlaubnisfeld Borsum. Bild: BIBS/Stadt Braunschweig
Lageplan Erlaubnisfeld Borsum. Bild: BIBS/Stadt Braunschweig | Foto: Stadt Braunschweig

Braunschweig. Wie die Verwaltung dem Planungs- und Umweltausschuss am Mittwoch versicherte, plant die Firma RDG auf dem Erlaubnisfeld Borsum keine Erdölförderung durch Fracking. Das habe ein Gespräch mit Vertretern des Unternehmens Mitte Juli ergeben.


Die Firma RDG – derzeitige Inhaberin der Rechte an dem Erlaubnisfeld Borsum, zu dem auch die westlichsten Teilbereiche des Stadtgebietes von Braunschweig zählen - hatte gegenüber der Stadtverwaltung um einen Gesprächstermin gebeten, um sich sowie ihre Aktivitäten und Planungen vorstellen zu können. Ein entsprechendes Gespräch hat am 12. Juli stattgefunden.

Förderung mit traditionellen Methoden


Demnach habe die Firma RDG ihren Schwerpunkt in der Erdölgewinnung und sich dabei auf die Nachnutzung von bereits geförderten Feldern spezialisiert. Die RDG würde dabei kein Fracking anwenden und dies auch nicht für die Zukunft planen, sondern mit traditionellen Methoden arbeiten. Auf entsprechende Nachfrage der Verwaltung sei erläutert worden, dass eine wirtschaftliche Produktion auch so möglich sei, da heutzutage neuere Methoden der Prospektierung von Bodenschätzen bereitstünden, die einen Technologiesprung bedeuten und damit auch das Aufspüren von bis dato noch nicht entdeckten Ölfeldern möglich machten.

Zum Erlaubnisfeld Borsum befragt, hättendie Firmenvertreter angegeben, dass ihre diesbezügliche Planung für 2017 und für das erste Halbjahr 2018 darin bestehen würde, vorhandene Rohdaten wissenschaftlich auszuwerten, Daten zu beschaffen und ein bestmögliches Modell des geologischen Untergrundes zu erarbeiten. Es seibestätigt worden, dass jedwede Maßnahme im oder am Boden wie seismische Erkundungen oder Probebohrungen auf dem Gebiet des Erlaubnisfeldes ein weiteres gesondertes Verfahren voraussetzen würde, das beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) zu beantragen und von dort zu genehmigen sei. Bevor die Firma RDG ein solches Verfahren anstoßen würde, sei es aus ihrer Sicht eine Selbstverständlichkeit, zuvor – unabhängig von etwa vorgeschriebenen Beteiligungsschritten - die betroffenen Kommunen zu informieren und die Abstimmung zu suchen.

Hoffnung auf unentdeckte Ölvorkommen


In den letzten Jahren sei im Erlaubnisfeld Borsum kein Schwerpunkt auf Erdöl gesetztund keine neuen Suchanstrengungen auf Erdöl unternommen worden. Zusätzlich fuße die bisherige Erkenntnis zum Vorkommen von Bodenschätzen auf einer 2D-Seismik, die zwischenzeitlich durch die Technik der 3D-Seismik abgelöst worden sei. Insofern würde es sich bei dem Erlaubnisgebiet um ein „unterexploriertes Gebiet“ handeln. RDGhoffe durchaus mit der heutigen Technik noch nicht entdeckte Ölvorkommen zwischen den schon bekannten Lagerstätten identifizieren zu können.

Verkleinerung des Feldes möglich


Sollte auf dem Braunschweiger Stadtgebiet des Erlaubnisfeldes Borsum kein neuer Erdölschatz entdeckt werden, wäre es laut RDG möglich, das Feld dahingehend zu verkleinern, dass das Stadtgebiet nicht mehr umfasst wird. Nach dem Ende der auf fünf Jahre befristeten Zuteilung könne ein Erlaubnisfeld grundsätzlich verlängert werden. Da aber für jedes Erlaubnisfeld dem LBEG ein Arbeitsprogramm vorgelegt werden müsse und der Nachweis des aktiven Abarbeitens dieses Programms inklusivedes Einsatzes von entsprechenden Investitionsmitteln geführt sowie eine finanzielle Abgabe pro Quadratmeteran das Land geleistet werden müsse, wäre auch Seitens der Firmaein Interesse gegeben, hier nur das an Fläche zu behalten, was weiter nötig und sinnvoll sei.


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