Helmstedt. Der Landkreis Helmstedt, Geschäftsbereich Schule, Kultur und Sport, weist darauf hin, dass wie auch in den Vorjahren die außerschulische Nutzung der in der Trägerschaft des Landkreises Helmstedt stehenden Turnhallen während der Sommerferien grundsätzlich nicht möglich ist. Lediglich in Ausnahmefällen können Vereine die Turnhallen auch während der Ferien nutzen. Hierzu ist eine rechtzeitige Antragstellung mit Darstellung der besonderen Ausnahmegründe zwingend notwendig.
Anträge wären als Gesamtmeldung des Vereins beim Geschäftsbereich Schule, Kultur und Sport spätestens 4 Wochen vor Ferienbeginn schriftlich mit Begründung zu stellen. Die Abgabefrist endet in diesem Jahr am 21.06.2021. Später gestellte Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Der Landkreis Helmstedt gibt weiterhin bekannt, dass neben den Grundreinigungen, in einigen Hallen zusätzlich Sanierungsmaßnahmen in den Ferien stattfinden sollen. Eine Nutzung der Sporthalle der Oberschule Velpke, der Goethehalle sowie der Helmstedter Kanthalle ist vollständig ausgeschlossen. Weitere Einschränkungen können darüber hinaus, zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend ausgeschlossen werden. Für die außerschulische Nutzung der Turnhallen ist die Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona- Verordnung) und die Allgemeinverfügungen des Landkreises Helmstedt in der jeweils aktuell gültigen Fassung einzuhalten.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass bis zum 21. Juni auch die Anträge für die Jahresgenehmigungen für das Schuljahr 2021/2022 eingereicht werden müssen. Diese haben ebenfalls als Gesamtmeldung des Vereins zu erfolgen. Noch offene Termine für den Spiel- und Turnierbetrieb können nachgereicht werden.
Keine außerschulische Nutzung der Turnhallen während der Sommerferien
Der Landkreis Helmstedt gibt weiterhin bekannt, dass neben den Grundreinigungen, in einigen Hallen zusätzlich Sanierungsmaßnahmen in den Ferien stattfinden sollen.
Symbolfoto | Foto: Frank Vollmer