Hannover. Ab kommenden Montag können Restaurants, Gaststätten, Cafés und Biergärten in Niedersachsen wieder öffnen, ohne Begrenzung der Öffnungszeiten, allerdings mit organisatorischen Einschränkungen. Neben den allgemeinen Regelungen zum Schutz vor Neuinfektionen wie etwa den Kontaktbeschränkungen, gibt es für die Gastronomie besondere Regeln zu beachten. Das teilt die Landesregierung in einer Pressemeldung mit.
So dürfen nur maximal 50 Prozent der vor der Corona bedingten Schließung vorhandenen Sitzplatzkapazitäten im Betrieb gleichzeitig belegt werden. Im Gastraum sind Tische in einem Mindestabstand von zwei Metern anzuordnen. Die Gäste sind angehalten, im Vorhinein zu reservieren. Als Kontaktdaten für eine Nachverfolgbarkeit müssen Gäste ihren Namen und eine Telefonnummer hinterlassen.
Keine Maskenpflicht am Tisch
Mund-Nasen-Schutz ist für das Servicepersonal verpflichtend, nicht allerdings für die Gäste am Tisch. Es wird ausschließlich am Tisch serviert. In Selbstbedienung können nur fertig konfektionierte Tellergerichte ausgegeben werden. Betreiber und Kunden sind verpflichtet, darauf zu achten, dass jederzeit ein Abstand von 1,50 Metern zwischen Kunden, für die die aktuellen Kontaktbeschränkungen gelten, eingehalten wird. Buffets sind nicht erlaubt.
Die Salatinsel muss geschlossen bleiben
Weiterhin darf es keine Gegenstände zur gemeinsamen Nutzung auf den Tischen wie Speisekarten, Gewürzständer oder Flyer geben. Die Aufteilung im Gastraum ist so vorzunehmen, dass Gäste nicht in Kontakt mit vorgehaltenen Speisen kommen können (keine Salatinseln, keine offenen Küchen). Die Gäste sind über den betrieblichen Infektionsschutz und das angewendete Hygienekonzept per Aushang zu informieren.
Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann: „Die am Montag beginnende zweite Lockerungsstufe wird uns einige Freiheiten wiedergeben, sie ist aber auch mit Risiken verbunden. Die Regeln für das Gastgewerbe sollen dazu beitragen, die Corona-Infektionszahlen auf niedrigem Niveau zu halten. Wir sind uns bewusst, dass diese Einschränkungen eine große Herausforderung für das Gastgewerbe darstellen. Daher danke ich insbesondere dem DEHOGA für die konstruktive Unterstützung.“
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