Keine Widerspruchslösung bei Organspenden: Landesbischof Meyns begrüßt Entscheidung

Der Bundestag hat entschieden. Dr. Christoph Meyns setzt beim Thema auf Freiwilligkeit und bessere Informationen.

Dr. Christoph Meyns. Archivbild
Dr. Christoph Meyns. Archivbild | Foto: Anke Donner

Braunschweig/Wolfenbüttel. Landesbischof Dr. Christoph Meyns hat die Entscheidung des Deutschen Bundestages begrüßt, die bestehende Regelung zur Organspende nicht grundlegend zu verändern. Die sogenannte Widerspruchslösung hätte zentralen ethischen und rechtlichen Grundlagen widersprochen, so der Landesbischof. Das teilt die Ev.-luth. Landeskirche in einer Pressemitteilung mit.

"Ein herausragender Akt der Nächstenliebe"


„Anderen Menschen den eigenen Körper zur Verfügung zu stellen, ist ein herausragender Akt der Nächstenliebe. Allen, die sich dazu entschließen, gebührt mein größter Respekt.“ Gerade deswegen aber bedürfe es einer persönlichen Gewissensentscheidung, die aus freien Stücken und in voller Selbstbestimmung getroffen werden müsse, so Meyns weiter. „Der Staat sollte hier den Anschein jedweder Repression vermeiden. Nur so bleibt der Charakter einer Spende erhalten.“

Der Landesbischof betont, dass das Grundgesetz dieser ethischen Position gerecht werde, wenn es in Artikel 2 das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit festschreibt und außerdem davon spreche, dass die Freiheit der Person unverletzlich sei. „Hier wird ein Grundrecht formuliert, das staatliches Handeln bindet, und das Menschen uneingeschränkt bis in ihr Sterben und ihren Tod in Anspruch nehmen können.“ Der Mensch und sein Körper dürften nicht dem Denken in Kriterien von Nützlichkeit unterworfen werden.

"Besser über das Thema Organspende informieren"


Gleichzeitig ruft der Landesbischof dazu auf, angesichts des Leids von Menschen, die verzweifelt auf ein Spenderorgan warten, um leben zu können, alles zu tun, um noch besser über das Thema Organspende zu informieren. Es sei ermutigend, dass die Zahl der Menschen mit einem Organspendeausweis in den vergangenen Jahren auf rund ein Drittel der Bevölkerung gestiegen sei. Diese Entwicklung zeige, dass es möglich sei, auch ohne Widerspruchslösung ein zunehmendes Bewusstsein für die Bedeutung von Organspenden zu erreichen.


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