Braunschweig/Wolfenbüttel. Landesbischof Dr. Christoph Meyns hat die Entscheidung des Deutschen Bundestages begrüßt, die bestehende Regelung zur Organspende nicht grundlegend zu verändern. Die sogenannte Widerspruchslösung hätte zentralen ethischen und rechtlichen Grundlagen widersprochen, so der Landesbischof. Das teilt die Ev.-luth. Landeskirche in einer Pressemitteilung mit.
"Ein herausragender Akt der Nächstenliebe"
„Anderen Menschen den eigenen Körper zur Verfügung zu stellen, ist ein herausragender Akt der Nächstenliebe. Allen, die sich dazu entschließen, gebührt mein größter Respekt.“ Gerade deswegen aber bedürfe es einer persönlichen Gewissensentscheidung, die aus freien Stücken und in voller Selbstbestimmung getroffen werden müsse, so Meyns weiter. „Der Staat sollte hier den Anschein jedweder Repression vermeiden. Nur so bleibt der Charakter einer Spende erhalten.“
"Besser über das Thema Organspende informieren"
Gleichzeitig ruft der Landesbischof dazu auf, angesichts des Leids von Menschen, die verzweifelt auf ein Spenderorgan warten, um leben zu können, alles zu tun, um noch besser über das Thema Organspende zu informieren. Es sei ermutigend, dass die Zahl der Menschen mit einem Organspendeausweis in den vergangenen Jahren auf rund ein Drittel der Bevölkerung gestiegen sei. Diese Entwicklung zeige, dass es möglich sei, auch ohne Widerspruchslösung ein zunehmendes Bewusstsein für die Bedeutung von Organspenden zu erreichen.
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