KI-Gesetz der EU nimmt letzte Hürde

Das neue KI-Gesetz der Europäischen Union hat die letzte Hürde genommen.

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Computer-Nutzerin (Archiv)
Computer-Nutzerin (Archiv) | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Brüssel. Das neue KI-Gesetz der Europäischen Union hat die letzte Hürde genommen. Es wurde am Dienstag von den Mitgliedsstaaten endgültig angenommen.


Mit der neuen Vorschrift soll die Entwicklung und Nutzung sicherer und vertrauenswürdiger KI-Systeme sowohl durch private als auch öffentliche Akteure im gesamten EU-Binnenmarkt gefördert werden. Gleichzeitig sollen die Achtung der Grundrechte der EU-Bürger gewährleistet sowie Investitionen und Innovation im Bereich der künstlichen Intelligenz in Europa angekurbelt werden.

In der neuen Vorschrift werden verschiedene Arten künstlicher Intelligenz nach Risiken kategorisiert. Für KI-Systeme mit begrenztem Risiko sollen nur geringe Transparenzpflichten gelten, während Hochrisiko-KI-Systeme zugelassen würden, aber bestimmte Anforderungen und Verpflichtungen erfüllen müssten, um Zugang zum EU-Markt zu erhalten. KI-Systeme wie zum Beispiel kognitive Verhaltensmanipulation und Sozialkreditsysteme werden in der EU verboten, da ihr Risiko als "unannehmbar" gilt.

Mit der Vorschrift sollen zudem auch die Anwendung von KI für vorausschauende Polizeiarbeit auf der Grundlage von Profiling sowie Systeme, die biometrische Informationen nutzen, um auf die Rasse, die Religion oder sexuelle Ausrichtung einer Person zu schließen, verboten. Unter bestimmten Umständen soll es Strafverfolgungsbehörden aber gestattet werden, Hochrisiko-KI-Instrumente zu nutzen.

"Der Erlass des KI-Gesetzes ist ein bedeutender Meilenstein in der Geschichte der EU", sagte die belgische Vizepremierministerin Petra De Sutter. "Mit dieser wegweisenden Vorschrift - der weltweit ersten ihrer Art - wird eine globale technologische Herausforderung, durch die auch Chancen für unsere Gesellschaften und Volkswirtschaften geschaffen werden, angegangen."

Nach der Unterzeichnung soll der Gesetzgebungsakt in den kommenden Tagen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden - er tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Die neue Verordnung wird mit Ausnahme einiger spezifischer Bestimmungen zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten zur Anwendung kommen.


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