Region. Mit dem 14.12. 2016 gilt in Deutschland eine neue Regelung für Eltern und Kinder, die mit dem Rad unterwegs sind. In Zukunft darf eine Begleitperson gemeinsam mit dem Nachwuchs auf dem Gehweg fahren.
Michael Schlutow, Verkehrssicherheitsbeauftragter der Polizei, sagte gegenüber regionalHeute.de. "Prinzipiell begrüßen wir diese neue Regelung. Es gilt nun, dass Kinder, die auf dem Gehweg fahren, dabei von einer erwachsenen Person begleitet werden dürfen (ab 16 Jahren)." Dabei dürften aber keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert werden, zum Überqueren von Straßen müssten beide Personen absteigen. Schlutow appellierte allerdings an die Eltern: "Man sollte sich aber dennoch erst mit dem Nachwuchs in den Straßenverkehr wagen, wenn dieser wirklich sicher mit dem Rad unterwegs ist." Man solle sich immer vor Augen halten, dass Gefahrensituationen in Sekundenbruchteilen auftreten könnten, da nützte es auch nichts, wenn die Eltern in der Nähe fahren, denn so schnell könne niemand eingreifen.
Neu sei außerdem, dass Kinder unter acht Jahren auf einem vorhandenen Radweg fahren dürften. In der Vergangenheit mussten sie immer den Gehweg nutzen.
Tempo 30 - leichter zu haben
Zudem tritt mit dem 14.12.2016 die eine Regelung in Kraft, die es Kommunen erleichtert Tempo 30 Zonen vor Schulen und Kindergärten einzurichten. Nun muss nicht mehr nachgewiesen werden, dass diese Punkte besondere Gefährungen bereit halten. Schlutow begrüßt dieses Regelung. "Das ist absolut sinnvoll und es wird davon sicherlich Gebrauch gemacht", so derVerkehrssicherheitsbeauftragte
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