Niedersachsen. Im Jahr 2020 wurden in Niedersachsen insgesamt 15.015 Gefährdungseinschätzungen durch die Jugendämter vorgenommen. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) in einer Pressemitteilung mitteilt, entspricht dies einem prozentualen Anstieg um 6,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (14.144 Verfahren). In der Region Braunschweig, zu der das Landesamt für Statistik neben den acht Städten und Landkreisen unseres Berichtsgebietes auch die Landkreise Göttingen und Northeim zählt, waren es 2.138 Fälle.
In 1.109 Fällen waren Jungen und in 1.029 Fällen Mädchen betroffen. Von diesen gelten 286 als akute und 298 als latente Kindeswohlgefährdung. In 842 Fällen wurde keine Kindeswohlgefährdung, wohl aber Hilfsbedarf diagnostiziert. In 712 Fällen auch das nicht. Trauriger Spitzenreiter ist Braunschweig mit 559 Gesamtfällen, gefolgt von den Landkreisen Goslar (270) und Peine (218). Ebenfalls dreistellig sind die werte in Salzgitter (190) und Wolfsburg (130). Knapp darunter liegt der Landkreis Gifhorn mit 99 Fällen. Deutlich weniger Fälle gibt es in den Landkreisen Helmstedt (45) und Wolfenbüttel (22).
Weniger akute Gefährdungen, dafür mehr latente
Niedersachsenweit wurde 2020 bei 1.858 Kindern (12,4 Prozent) eine akute Kindeswohlgefährdung festgestellt. Anzeichen gab es unter anderem für die Vernachlässigung des Kindes (1.092 Fälle) oder eine körperliche Misshandlung (622 Fälle). Die Jugendämter sind gehalten, alle zutreffenden Arten der Kindeswohlgefährdung anzugeben, so dass hier Mehrfachnennungen möglich sind. Im Jahr 2019 wurde in 2.111 Fällen (14,9 Prozent) eine akute Kindeswohlgefährdung registriert. Im Vergleich zum Vorjahr gab es dementsprechend 12,0 Prozent weniger akute Kindeswohlgefährdungen.
Eine latente Kindeswohlgefährdung war im Jahr 2020 bei 2.232 Kindern (14,9 Prozent) das Ergebnis der Gefährdungseinschätzung. Hier wurden in 1.356 Fällen Anzeichen von Vernachlässigung erkannt. Eine psychische Misshandlung des Kindes wurde in 707 Verfahren festgestellt. Im Jahr 2019 schlossen 1.943 Verfahren (13,7 Prozent) mit dem Ergebnis ab, dass eine latente Kindeswohlgefährdung vorlag. Im Vergleich zum Vorjahr gab es im Jahr 2020 somit 14,9 Prozent mehr latente Kindeswohlgefährdungen.
Deutlich häufiger Hilfsbedarf festgestellt
Insgesamt erkannten die Jugendämter bei 4.090 Kindern eine Kindeswohlgefährdung beziehungsweise eine latente Kindeswohlgefährdung an. Dies entspricht 27,2 Prozent aller Gefährdungseinschätzungen, die von Jugendämtern 2020 durchgeführt wurden. Bei den verbleibenden 10.925 Fällen (72,8 Prozent) wurde keine Kindeswohlgefährdung festgestellt. Jedoch zeigte sich in 5.090 Verfahren ein Hilfe- oder Unterstützungsbedarf. Ein Jahr zuvor wurde lediglich in 4.614 Fällen ein Hilfe- oder Unterstützungsbedarf festgestellt (+10,3 Prozent).
Im Vergleich zum Jahr 2019 sind im Jahr 2020 deutliche Änderungen bezüglich der Institutionen oder Personen zu verzeichnen, die eine Gefährdungseinschätzung bekannt gemacht haben. In Schulen gab es im Jahr 2020 mit 1.669 Fällen (-4,7 Prozent) und in Kitas beziehungsweise durch Tagespflegepersonen mit 438 Fällen (-16,7 Prozent) weniger Bekanntmachungen von Gefährdungen als im Jahr zuvor. Dafür erfolgte die Bekanntmachung im Jahr 2020 häufiger als noch im Vorjahr durch die folgenden Institutionen und Personen: In 4.075 Fällen (+3,2 Prozent) wurde durch die Polizei, die Gerichte oder die Staatsanwaltschaft, in 1.900 Fällen (+8,2 Prozent) durch anonyme Melderinnen und Melder, in 1.809 Fällen (+27,7 Prozent) durch Bekannte oder Nachbarn, in 960 Fällen (+27,7 Prozent) durch ein Elternteil oder Personensorgeberechtigte und in 438 (+22,3 Prozent) Fällen durch Einrichtungen der Jugendarbeit beziehungsweise der Kinder- und Jugendhilfe eine Gefährdung bekannt gemacht.
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