Kindeswohl: Jugendämter müssen häufiger einschreiten

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Die Jugendämter mussten im vergangenen Jahr häufiger ein Verfahren zur Einschätzung des Kindeswohles, sogenannte Gefährdungseinschätzungen, durchführen. Symbolfoto: Pixabay
Die Jugendämter mussten im vergangenen Jahr häufiger ein Verfahren zur Einschätzung des Kindeswohles, sogenannte Gefährdungseinschätzungen, durchführen. Symbolfoto: Pixabay | Foto: Pixabay

Region. Die Jugendämter in Niedersachsen haben im Jahr 2017 insgesamt 10.987 Verfahren zur Einschätzung des Kindeswohles, sogenannte Gefährdungseinschätzungen, durchgeführt. Wie das Landesamt für Statistik mitteilt, entspricht dies einem Anstieg von 7,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr (2016: 10.220 Verfahren).


In ganz Niedersachsen wurden laut Landesamt für Statistik 1.517Verfahren als „akute Kindeswohlgefährdung“ bewertet. Die Zahl dieser Verfahren sei damit um 18,2 Prozent gegenüber 2016 (1.283 Verfahren, 12,6 Prozent) gestiegen. Als häufigster Grund wurde Vernachlässigung angegeben.

In der statistischen Region Braunschweig gab es 1.947 Verfahren. In 329 Fällen lag eine akute Kindeswohlgefährdung vor.

In der Region Braunschweig konnte in 252 Verfahren eine Gefährdung des Kindes oder des Jugendlichen nicht ausgeschlossen werden, hier lag eine „latente Kindeswohlgefährdung“ vor. Die beiden häufigsten Gründe dafürseienAnzeichen für Vernachlässigung und Hinweise auf psychische Misshandlungen.Bei 616 Verfahren wurde keine Kindeswohlgefährdung und kein weiterer Hilfebedarf festgestellt. In 750 Fällen haben die Jugendämter keine Kindeswohlgefährdung festgestellt, aber weitergehenden Hilfebedarf in den Familien angeordnet.

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