Klage gegen Videoinstallation auf der Toblerone scheitert

von Robert Braumann


Die Klage gegen die Videoinstallation auf der Toblerone ist gescheitert. Foto: Frank Vollmer
Die Klage gegen die Videoinstallation auf der Toblerone ist gescheitert. Foto: Frank Vollmer | Foto: Frank Vollmer



Braunschweig. Der Erste Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat sich im Urteil vom 10. März 2016 mit der Videoinstallation befasst, welche die BraWoPark GmbH an der Spitze des 17-geschossigen Tobleronegebäudes betreibt.

In luftiger Höhe befinden sich je drei Öffnungen mit insgesamt jeweils etwa 70 Quadratmeter Fläche und zusammen über 330.000 LED-Leuchten. In Zusammenarbeit mit der Hochschule für bildende Künste in Braunschweig (HbK) strahlt sie von dort tagsüber und in Teilen der Nacht Kurzfilme aus. Darüber leuchtet das Volksbank-Symbol, darunter der Schriftzug „BraWoPark". Der Kläger hatte sich darüber beschwert, dass er Nachts dadurch stark belästigt werde und gegen die Baugenehmigung der Stadt geklagt. Seine Wohnung befindet sich im Dachgeschoss eines Mehrparteienhauses, das etwa 520 m nördlich des Gebäudes liegt. Bereits das Verwaltungsgericht Braunschweig hatte die Klage abgewiesen. Nach einem Ortstermin bestätigte das Oberverwaltungsgericht diese Entscheidung.

Ortstermin bringt Entscheidung


Man habe sich am Abend des 9. März 2016 verschiedene Clips vorführen lassen und befunden, dass sich die sehr raschen Lichtwechsel auf die Entfernung zur Wohnung nicht mehr nennenswert auswirken. Unter Umständen könnten sie durch geeignete Maßnahmen wie etwa Gardinen noch weiter reduziert werden. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht hat der Senat nicht zugelassen.

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